Leitsätze
1092
Abschiebung eines auf eine Dialyse angewiesenen Mannes nach Kirgisistan
Leitsätze
I. Aus der EMRK kann grundsätzlich kein Recht von Fremden abgeleitet werden, im Gaststaat zu bleiben, um hier weiterhin in den Genuss einer medizinischen, sozialen oder sonstigen Unterstützung zu kommen. II. Die Tatsache, dass sich die Lebensumstände eines Fremden, einschließlich seiner Lebenserwartung, im Fall einer Abschiebung drastisch verschlechtern würden, reicht für sich alleine nicht für die Anwendbarkeit von Art 3 EMRK aus. Die Ausweisung eines Fremden, der an einer schweren psychischen oder physischen Krankheit leidet, in ein Land, in dem die Behandlungsmöglichkeiten schlechter sind als im ausweisenden Staat, kann nur unter sehr außergewöhnlichen Umständen ein Problem unter Art 3 EMRK aufwerfen, wenn zwingende humanitäre Gründe gegen die Abschiebung sprechen. III. Solche zwingenden humanitären Gründe sind im Fall des Beschwerdeführers nicht gegeben, weil in Kirgisistan eine Dialyse möglich ist, deren Verweigerung aus politischen Gründen nicht nachgewiesen wurde und die schwedischen Behörden bereit sind, vor der Abschiebung sicherzustellen, dass er sofort nach seiner Ankunft in Kirgisistan die nötige Behandlung erhält.
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Entscheidungsdatum: 26.02.2015
Aufbereitet am: 07.08.2015
1091
(Unterstellte) oppositionelle Gesinnung in Eritrea
Leitsätze
Bei Vorliegen oder zumindest Unterstellung einer oppositionellen Gesinnung kann bei der Rückkehr nach Eritrea nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass Verfolgungshandlungen in Form von langer Haft, Folter und unmenschlicher Behandlung drohen.
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Entscheidungsdatum: 18.02.2015
Aufbereitet am: 06.08.2015
1090
Zur amtswegigen Prüfung eines Aufenthaltstitels gemäß § 57 AsylG 2005
Leitsätze
Das BFA hat im Zuge des Ermittlungsverfahrens die Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 57 AsylG 2005 von Amts wegen zu prüfen. Unterlässt das BFA diese Prüfung, so kann von einem unzureichenden Ermittlungsverfahren ausgegangen werden.
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Entscheidungsdatum: 16.01.2015
Aufbereitet am: 05.08.2015
1089
Verhältnismäßigkeit eines Aufenthaltsverbots gegen die Mutter eines österreichischen Kindes, weil regelmäßige Besuche im Ausland möglich sind
Leitsätze
I. Beschwerdebehauptungen, wonach eine Ausweisung psychisches Leid verursachen würde, sind unter Art 8 EMRK zu prüfen. II. Sind Kinder von einer Ausweisung betroffen, muss das Kindeswohl besonders berücksichtigt werden. Bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen sind deren Interessen von vorrangiger Bedeutung. Die nationalen Spruchkörper müssen daher grundsätzlich Beweise hinsichtlich der praktischen Durchführbarkeit, Machbarkeit und Verhältnismäßigkeit jeder Ausweisung aufnehmen und bewerten, um dem Wohl der davon direkt betroffenen Kinder ausreichendes Gewicht beizumessen und effektiven Schutz zu gewähren. III. Die Verhängung eines befristeten Aufenthaltsverbots gegen die Mutter eines minderjährigen Kindes begründet keine Verletzung von Art 8 EMRK, wenn es wegen wiederholter nicht unerheblicher Straffälligkeit ergeht und aufgrund der Nähe zwischen dem Wohnort des Kindes und jenem der ausgewiesenen Mutter (hier: Wien und Bratislava) regelmäßige Besuche ohne große Schwierigkeiten möglich sind.
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Entscheidungsdatum: 02.04.2015
Aufbereitet am: 04.08.2015
1088
Säumnis des BFA
Leitsätze
Hat das BFA zehn Monate nach Antragstellung und Zulassung des Verfahrens noch keine Ermittlungsschritte gesetzt, so kann von einer Überschreitung der sechsmonatigen Entscheidungsfrist gemäß § 8 Abs 1 VwGVG ausgegangen werden. Zu prüfen bleibt, ob die Verzögerung auf kein überwiegendes Verschulden des BFA zurückzuführen ist.
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Entscheidungsdatum: 12.01.2015
Aufbereitet am: 03.08.2015
1087
Drohende Zwangsverheiratung in Somalia
Leitsätze
Die Beschwerdeführerin ist der sozialen Gruppe von Frauen zugehörig, denen einerseits eine Zwangsehe drohen würde und die andererseits wegen einer Heirat mit einem Angehörigen eines Minderheitenclans eine aktuelle und maßgebliche Verfolgung durch ihre Familie und ihren Clan fürchten muss.
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Entscheidungsdatum: 23.01.2015
Aufbereitet am: 20.07.2015
1086
Schubhaftprüfung nach Art 28 Dublin III-VO
Leitsätze
I. Der Tatbestand des § 76 Abs 2a Z 1 FPG in der - auch im vorliegenden Fall maßgeblichen - ersten Variante stellt sich als Sonderfall zu § 76 Abs 2 Z 1 leg cit dar. Es ist davon auszugehen, dass der Schubhafttatbestand des § 76 Abs 2a Z 2 FPG nur im Zulassungsverfahren zur Anwendung kommen soll und nach der Erlassung einer mit einer zurückweisenden Entscheidung gemäß § 5 AsylG 2005 verbundenen durchsetzbaren aufenthaltsbeendenden Maßnahme vom Schubhafttatbestand des § 76 Abs 2a Z 1 FPG verdrängt wird. II. Die Gebietsbeschränkung gemäß § 12 Abs 2 AsylG 2005 kommt nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nur für die Dauer des Zulassungsverfahrens vor dem BFA zum Tragen. Nach Zustellung der verfahrensabschließenden Entscheidung kommt eine Verletzung der Gebietsbeschränkung nicht in Betracht. III. Die fehlende Ausreisewilligkeit vermag für sich allein die Verhängung der Schubhaft nicht zu rechtfertigen. IV. Die Verhängung der Schubhaft nur wegen Mittellosigkeit, dem Fehlen von engen familiären Bindungen im Bundesgebiet und der illegalen Einreise ist bei Asylwerbern in dieser Situation regelmäßig verfehlt. V. Die Beurteilung, ob ein Sicherungsbedarf gegeben ist, muss "ex ante" auf den sich im zu betrachtenden Zeitraum darbietenden Sachverhalt abstellen und daher losgelöst von den später eintretenden Ereignissen erfolgen. Dass sich der Beschwerdeführer nach der Bescheiderlassung selbst verletzt hat und in den Hungerstreik getreten ist, kann bei der Beurteilung der Begründetheit des Schubhaftbescheides nicht herangezogen werden. VI. Solange die Dublin III-VO gegenüber einem Drittstaatsangehörigen angewendet wird, darf Administrativhaft zur Sicherung deren Vollzuges nur nach Art 28 leg cit verhängt werden und nicht etwa nach anderen Bestimmungen des nationalen Rechts, da sonst der Schutzzweck der gegenständlichen Regelung vereitelt wäre. VII. Nur dort, wo von einer EU-Verordnung selbst eine nähere Konkretisierung verlangt wird, darf verbindliches innerstaatliches Recht diese präzisieren. Eine derartige Ausnahme liegt vor, wenn Art 2 lit n Dublin III-VO dem Gesetzgeber aufträgt, Kriterien für das Vorliegen von Fluchtgefahr zu regeln. § 76 Abs 2a FPG sieht solche Kriterien vor. Aber auch in diesem Fall muss die Behörde wegen der unmittelbaren Anwendbarkeit des Art 28 Dublin III-VO die Schubhaft jedenfalls auch nach dieser Bestimmung verhängen.
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Entscheidungsdatum: 03.04.2014
Aufbereitet am: 13.07.2015
1085
Mangelnde Berücksichtigung des Gesundheitszustandes der Beschwerdeführerin im Hinblick auf einen allfälligen Durchsetzungsaufschub
Leitsätze
I. Die Anordnung zur Außerlandesbringung einer schwangeren, irakischen Staatsangehörigen nach Ungarn verletzt sie im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander. II. Die mangelnde Berücksichtigung übermittelter Unterlagen über den Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin vor Erlassung der Entscheidung im Hinblick auf einen allfälligen Durchsetzungsaufschub stellt objektive Willkür dar.
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Entscheidungsdatum: 19.02.2015
Aufbereitet am: 09.07.2015
1084
Wahrscheinliche Verfolgung von Rückkehrern als Nachfluchtgrund
Leitsätze
I. Angehörige von Personen, die im Krieg an der Seite der tschetschenischen Rebellen gekämpft haben und befürchten, nach ihrer Rückkehr Probleme zu bekommen, behaupten einen Nachfluchtgrund. II. Das Außerachtlassen des Parteienvorbringens in einem entscheidenden Punkt stellt Willkür dar.
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Entscheidungsdatum: 06.06.2014
Aufbereitet am: 08.07.2015
1083
Fehlende Anfertigung einer verständlichen Übersetzung des ergangenen Strafurteils
Leitsätze
Um klären zu können, ob eine legitime strafrechtliche Verfolgung vorliegt oder es sich um eine Verfolgung handelt, die ihre Motivation in den in § 3 AsylG 2005 genannten Gründen findet oder eine Verletzung in den Rechten nach Art 2 oder Art 3 EMRK bedeutet, ist die Anfertigung einer verständlichen Übersetzung des ergangenen Strafurteils erforderlich.
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Entscheidungsdatum: 25.06.2014
Aufbereitet am: 07.07.2015
1082
Gefährdung aufgrund der Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der Familienangehörigen
Leitsätze
Für einen Unterstützer der Oppositionspartei in Guinea besteht nachvollziehbarermaßen eine Verfolgungsgefahr.
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Entscheidungsdatum: 22.12.2014
Aufbereitet am: 07.07.2015
1081
Fehlende Ermittlungen zu Zwangsverheiratung und Beschneidung einer somalischen Staatsangehörigen der Volksgruppe der Madhiban
Leitsätze
Mangels Auseinandersetzung mit der behaupteten Zwangsverheiratung und Beschneidung einer somalischen Staatsangehörigen der Volksgruppe der Madhiban wird sie im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt.
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Entscheidungsdatum: 06.06.2014
Aufbereitet am: 06.07.2015
1080
Zur gegenwärtigen Schutzfähigkeit der UNRWA im Herkunftsgebiet Gaza
Leitsätze
Da die UNRWA zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Lebensgrundlage im Herkunftsgebiet Gaza nicht sichern kann, ist von einem "ipso facto"-Schutz iSd § 6 Abs 1 Z 1 AsylG 2005 iVm Art 12 Abs 1 lit a Satz 2 Status-RL auszugehen.
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Entscheidungsdatum: 16.10.2014
Aufbereitet am: 06.07.2015
1079
Wirksamkeit einer lokalen "Jirga"-Entscheidung in Pakistan
Leitsätze
Durch die Abweisung eines Asylantrags und die Ausweisung des Beschwerdeführers nach Pakistan wird dieser mangels nachvollziehbarer Feststellungen zur Wirksamkeit eines über ihn verhängten Todesurteils einer örtlichen Jirga außerhalb der Gebiete der FATA im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt.
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Entscheidungsdatum: 06.06.2014
Aufbereitet am: 29.06.2015
1078
Selbsterhaltungsfähigkeit im Rahmen der Interessenabwägung nicht hinreichend gewürdigt
Leitsätze
Die Selbsterhaltungsfähigkeit (seit rund zwei Jahren) ist in die Abwägung der Interessen der Beschwerdeführerin gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Ausweisung entsprechend einzubeziehen.
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Entscheidungsdatum: 06.06.2014
Aufbereitet am: 26.06.2015
1077
Abweisende Entscheidung bereits bei der Einreise nach Italien könnte auf ein qualifiziert mangelhaftes Verfahren der italienischen Behörde hindeuten
Leitsätze
Im vorliegenden Fall ist eine Art 3 EMRK-Verletzung bei einer Überstellung nach Italien bei in der Folge wahrscheinlicher Abschiebung in den Sudan nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auszuschließen, da Italien nach heutigem Kenntnisstand ein qualifiziert mangelhaftes Verfahren im Hinblick auf den Beschwerdeführer geführt haben könnte.
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Entscheidungsdatum: 05.03.2014
Aufbereitet am: 25.06.2015
1076
Nicht ausreichende Schutzfähigkeit des ägyptischen Staates bei religiöser Diskriminierung
Leitsätze
Wird die zuständige ägyptische Polizeibehörde aufgrund eines angezeigten Batteriesäureangriffs durch Muslimbrüder auf einen Christen nicht tätig, so kann von einer nicht ausreichenden Schutzfähigkeit des Staates bei religiöser Diskriminierung ausgegangen werden.
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Entscheidungsdatum: 17.09.2014
Aufbereitet am: 24.06.2015
1075
Rechtsfolgen fehlender Sachverständigengutachten
Leitsätze
Die Beurteilung möglicher psychischer Beeinträchtigungen des Beschwerdeführers auf Grund der behaupteten Folterungen bzw die Beurteilung möglicher physischer Folgen erfordert ein besonderes Fachwissen, weshalb die Einholung entsprechender Gutachten durch Sachverständige der jeweiligen medizinischen Fachgebiete notwendig ist.
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Entscheidungsdatum: 11.06.2014
Aufbereitet am: 23.06.2015
1074
Keine Gruppenverfolgung von Schiiten in Pakistan
Leitsätze
Sektiererische Gewalt zwischen Sunniten und Schiiten ist in Pakistan zwar vorhanden, jedoch kann hieraus nicht geschlossen werden, dass jeder Schiit in Pakistan mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit der landesweiten Gefahr ausgesetzt sei, Opfer solcher Gewalt zu werden.
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Entscheidungsdatum: 21.11.2014
Aufbereitet am: 22.06.2015
1073
Aufenthaltsverbot nach 24jährigem Aufenthalt?
Leitsätze
Bei der Interessenabwägung im Zuge der Verhängung eines Aufenthaltsverbots müssen bei lange zurückliegenden strafgerichtlichen Verurteilung auch eine allenfalls zwischenzeitlich eingetretene Tilgung - und damit strafrechtliche Unbescholtenheit sowie zwischenzeitlich entstandene private wie berufliche Bindungen des Beschwerdeführers berücksichtigt werden.
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Entscheidungsdatum: 10.12.2014
Aufbereitet am: 15.06.2015