Staatliche Rückkehrhilfe für Minderjährige
Bisweilen kehren auch minderjährige Fremde freiwillig in ihre Herkunftsländer zurück und nehmen dafür staatliche Unterstützung in Anspruch. Fraglich ist, ob für die unterstützte freiwillige Rückkehr die Zustimmung einer verantwortlichen Person erforderlich ist und um welche Person es sich in diesem Fall handelt.
Autor/in: Rainer Lukits
Artikel online seit: 10.01.2017
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