Aktueller Leitsatz der Redaktion
2663
Keine Notwendigkeit zur Ausübung des Selbsteintrittsrechts im Dublin-Verfahren aufgrund der gegenwärtigen Aufnahmesituation in Polen
Leitsätze
I. Nach der Rsp der Höchstgerichte ist aus innerstaatlichen verfassungsrechtlichen Gründen das Selbsteintrittsrecht zwingend auszuüben, sofern die innerstaatliche Überprüfung der Auswirkungen einer Überstellung ergeben sollte, dass Grundrechte des betreffenden Asylwerbers bedroht wären. II. Die Angst vor einer Abschiebung im Dublin-Staat kann nicht dazu führen, dass der für das Asylverfahren zuständige Dublin-Staat frei gewählt werden kann, in welchem eine günstigere Behandlung angenommen wird. Es ist vielmehr auf den Hauptzweck der Dublin III-VO zu verweisen und eine von den individuellen Wünschen losgelöste Zuständigkeitsregelung zu treffen.
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Aufbereitet am: 26.01.2023

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