Aktueller Leitsatz der Redaktion
2746
Ermittlungspflicht hinsichtlich der tatsächlichen Situation für Schutzberechtigte in Griechenland im Falle der Rückkehr
Leitsätze
Im Falle einer Rückkehr als Schutzberechtigter nach Griechenland muss zumindest für eine Übergangszeit eine materielle Versorgung gewährleistet sein.
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Aufbereitet am: 31.05.2023

Jahrgangsband 2023

