Aktueller Leitsatz der Redaktion
2832
Fall analog Ruiz Zambrano, obwohl sich der minderjährige Unionsbürger schon außerhalb der EU befindet?
Leitsätze
I. Die Mitgliedstaaten sind gemäß Art 20 AEUV dazu verpflichtet, drittstaatsangehörigen Familienangehörigen von Unionsbürgern ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht zu erteilen, wenn anderenfalls ein faktischer Zwang auf den Unionsbürger ausgeübt würde, das Unionsgebiet zu verlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unionsbürger von seinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat (stRsp seit EuGH 8.3.2011, C-34/09 [Ruiz Zambrano] ECLI:EU:C:2011:124). II. Hingegen kommen Drittstaatsangehörigen aus dem Institut der Unionsbürgerschaft keine originären Rechte zu. III. Kein faktischer Zwang entgegen der stRsp seit "Ruiz Zambrano" wird auf einen Unionsbürger durch Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen ausgeübt, wenn sich Ersterer schon außerhalb des Unionsgebiets befindet. Diese Judikatur kann allenfalls wieder relevant werden, wenn der Unionsbürger in Begleitung seiner drittstaatsangehörigen Bezugsperson in das Unionsgebiet einzureisen und sich dort aufzuhalten gedenkt. IV. Die Mitgliedstaaten dürfen einen Antrag eines Drittstaatsangehörigen auf ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht iSd Art 20 AEUV nicht mit der Begründung ablehnen, dass der Umzug in diesen Mitgliedstaat, der mit der Ausübung der Rechte des Kindes als Unionsbürger einhergeht, nicht im tatsächlichen oder glaubhaft erscheinenden Interesse des Kindes liege. Widrigenfalls würde das allgemeine Freizügigkeitsrecht, dem ein absolutes Einreiserecht des Unionsbürgers innewohnt, unzulässigerweise unter einen Vorbehalt gestellt. V. Für die Frage eines aus Art 20 AEUV zwingend abgeleiteten Aufenthaltsrechts kommt es einzig auf das Bestehen eines Abhängigkeitsverhältnisses des Unionsbürgers zum Drittstaatsangehörigen an. Dieses kann sich in rechtlicher, finanzieller und/oder affektiver Sorge äußern, wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. VI. Da bei der Prüfung eines Abhängigkeitsverhältnisses alle Umstände des Einzelfalls zu würdigen sind, ist ein solches nicht stets schon dann ausgeschlossen, wenn der drittstaatsangehörige Elternteil nicht immer die tägliche Sorge für den minderjährigen Unionsbürger wahrgenommen hat.
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Aufbereitet am: 02.10.2023

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