Aktueller Leitsatz der Redaktion
2970
Rückführung schwerkranker minderjähriger Personen in ihren Herkunftsstaat
Leitsätze
Dem jungen Alter und der sich daraus ergebenden besonderen Vulnerabilität kommt für die Beurteilung der Gefahr einer Verletzung von Art 3 EMRK im Zusammenhang mit der Rückführung schwerkranker Minderjähriger besondere Bedeutung zu.
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Aufbereitet am: 23.04.2024