Leitsätze
595
Keine Pflicht des Asylwerbers zur Beschaffung eines Gutachtens über Traumatisierung
Leitsätze
I. Ein vorgebrachter sexueller Missbrauch kann für die Frage der Asylgewährung relevant sein, weshalb es zu klären gilt, ob die Behauptungen des Beschwerdeführers der Wahrheit entsprechen. II. Die Erstellung eines umfassenden fachärztlichen Gutachtens ist unerlässlich, um mängelfreie detaillierte Feststellungen zur psychischen Verfassung des Beschwerdeführers treffen zu können, die allenfalls darauf schließen lassen, ob er in der Heimat tatsächlich traumatischen Erlebnissen ausgesetzt war. III. Das Fehlen einer Traumatisierung und damit die Unglaubwürdigkeit des Beschwerdeführers lässt sich nicht durch jemanden schlüssig begründen, dem es an einer fachärztlichen Ausbildung fehlt.
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Entscheidungsdatum: 16.06.2011
Aufbereitet am: 09.01.2012
594
Schutzunfähigkeit Afghanistans vor privater Verfolgung wegen Konversion
Leitsätze
Der afghanische Staat ist - sofern er nicht selbst wegen Konversion verfolgt - auch nicht in der Lage, Verfolgung von privater Seite durch Schutzgewährung zu begegnen.
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Entscheidungsdatum: 17.02.2011
Aufbereitet am: 20.12.2011
593
Auswirkung und Möglichkeiten bei der späten Geltendmachung eines Familienlebens im Dublinverfahren
Leitsätze
Das BAA hat im fortgesetzten Verfahren abzuklären, ob ein tatsächlicher familiärer Bezug des Beschwerdeführers zu seiner "Verlobten" besteht und ob allenfalls unter dem Aspekt der Familieneinheit in das Verfahren inhaltlich einzutreten ist.
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Aufbereitet am: 14.12.2011
592
Lehrerin sorgt für positiven Einfluss auf Asylwerber
Leitsätze
Der Gattin des Beschwerdeführers - offensichtlich in einem christlichen Umfeld aufgewachsen und hier durch ihre verantwortungsvolle soziale Stellung als Lehrerin fest verankert - ist es gänzlich unzumutbar, mit ihrem Gatten nach Marokko zu fahren und dort mit ihm und dem gemeinsamen Kind das Familienleben weiter zu pflegen.
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Aufbereitet am: 09.12.2011
591
Kinderlosigkeit in Nigeria bildet keinen Grund für die Gewährung von internationalem Schutz
Leitsätze
I. Kinderlose Frauen werden in Nigeria keiner asylrelevanten staatlichen Verfolgung oder Diskriminierung ausgesetzt. II. Medizinische Behandlungen in Österreich zur Erfüllung eines Kinderwunsches sind nicht geeignet, ein schützenswertes Privat- und Familienleben iSd Art 8 EMRK zu begründen, und sind vom Zweck der Aufenthaltsberechtigung für Asylwerber nicht umfasst.
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Aufbereitet am: 06.12.2011
590
Abschiebung wegen auf Geheimdienstdokumente gestützter Annahme einer Gefährdung der nationalen Sicherheit
Leitsätze
I. Es fällt in die Jurisdiktion des EGMR, Beschwerden zu prüfen, mit denen behauptet wird, dass ein erneuertes Verfahren zur Umsetzung eines seiner Urteile eine neuerliche Verletzung der EMRK begründet. Dies gilt auch, wenn die Überwachung der Durchführung dieses Urteils beim Ministerkomitee anhängig ist. II. Der Entscheidungsprozess, der zu einer Ausweisung führt, muss fair sein und den durch Art 8 EMRK geschützten Rechten ausreichend Rechnung tragen. Dem wird nicht entsprochen, wenn sich die Ausweisung auf Gründe der nationalen Sicherheit stützt, ohne dass die innerstaatlichen Gerichte die faktischen Gründe für diese Annahme überprüfen.
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Aufbereitet am: 03.12.2011
589
Rechtsmittel gegen Ausweisung muss aufschiebende Wirkung haben
Leitsätze
I. Eine Freiheitsentziehung wird nach dem zweiten Halbsatz des Art 5 Abs 1 lit f EMRK nur solange gerechtfertigt sein, wie ein Ausweisungs- oder Auslieferungsverfahren im Gange ist. Wird ein solches Verfahren nicht mit der gebotenen Sorgfalt geführt, ist die Freiheitsentziehung nicht länger rechtmäßig. II. Maßnahmen, die grundlegende Menschenrechte betreffen, bedürfen eines Verfahrens vor einem unabhängigen Spruchkörper, der die Gründe für die Entscheidung und die Beweise überprüfen kann. Die betroffene Person muss die Einschätzung der Exekutive, sie gefährde die nationale Sicherheit, anfechten können. III. Bei Abschiebungen muss das innerstaatliche Rechtsmittel zur Überprüfung von Behauptungen über die Gefahr einer im Zielstaat drohenden Misshandlung automatisch aufschiebende Wirkung haben.
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Aufbereitet am: 02.12.2011
588
Interne Fluchtalternative bei drohender FGM in Nigeria
Leitsätze
I. Eine Frau - egal ob Erwachsene oder Kind - der Genitalverstümmelung zu unterziehen, stellt eine gegen Art 3 EMRK verstoßende Misshandlung dar. II. Es kann der Beschwerdeführerin zugemutet werden, sich in einem anderen Landesteil Nigerias niederzulassen. Sie besuchte 13 Jahre lang die Schule und arbeitete acht Jahre lang als Näherin. Daher wird sie in der Lage sein, eine Arbeit zu finden und ohne familiäre Unterstützung ein neues Leben zu begründen. Die Tatsache, dass die Umstände in Nigeria weniger günstig für sie sind als in Österreich, ist nicht entscheidend.
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Aufbereitet am: 30.11.2011
587
Zuständigkeit der UVS für Berufungen gegen "Rückkehrentscheidungen" (Ausweisungen und Aufenthaltsverbote Fremder ohne Aufenthaltstitel)
Leitsätze
Die Erlassung eines Aufenthaltsverbots ist als aufenthaltsbeendende Maßnahme im Sinne der Rückfhrungsrichtlinie anzusehen, sadass die Verfahrensgarentien der Rückführungsrichtlinie anzuwenden sind.
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Aufbereitet am: 28.11.2011
586
Ausweisung eines Afghanen nach Verurteilung wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau
Leitsätze
I. Die allgemeine Sicherheitslage in Afghanistan ist nicht derart gravierend, dass die Abschiebung des Beschwerdeführers schon aufgrund dieser gegen Art. 3 EMRK verstoßen würde. II. Dem Beschwerdeführer steht in Afghanistan eine innerstaatliche Fluchtalternative offen, etwa in Kabul. III. Die Ausweisung verstößt nicht gegen Art. 8 EMRK, weil der Beschwerdeführer sehr schwere Straftaten (Vergewaltigung) begangen hat und weil seinem Familienleben aufgrund dieser gegen seine Frau und seine Kinder gerichteten Straftaten kein besonders schweres Gewicht beigemessen werden kann.
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Aufbereitet am: 24.11.2011
585
Zuständigkeit Italiens für Tunesier aufgrund der Visaausstellung
Leitsätze
In Folge eines mängelfreien Konsultationsverfahrens und der nachvollziehbaren Zuständigkeitsfeststellung liegt eine auf Grundlage von Art 16 Abs 2 Dublin II-VO begründete Zuständigkeit Italiens vor, da Italien vor der Weiterreise des Beschwerdeführers nach Österreich ihm einen Aufenthaltstitel ausgestellt hatte.
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Aufbereitet am: 22.11.2011
584
Die zeitliche Komponente der Integration
Leitsätze
I. Die zeitliche Komponente spielt abseits familiärer Umstände bei der von Art 8 EMRK geschützten Integration eine zentrale Rolle. II. Eine Integration ist nach einigen Jahren im Aufenthaltsstaat anzunehmen, wenn weitere Aspekte (zB perfekte Deutschkenntnisse, Integration in die schulische und örtliche Gemeinschaft, kein anpassungsfähiges Alter, Absolvierung des Großteils der Schullaufbahn in Österreich) hinzutreten.
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Aufbereitet am: 21.11.2011
583
Bei Bedrohung durch Blutrache ist Asyl und nicht Refoulementschutz zu gewähren
Leitsätze
Auch wenn die Bedrohung des Beschwerdeführers durch Blutrache von privater Seite ausgeht, schmälert dies nicht die Asylrelevanz, da Albanien zwar willens, aber nicht ausreichend fähig ist, Schutz vor Übergriffen zu gewähren.
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Aufbereitet am: 16.11.2011
582
Art 3 EMRK im Lichte des Ob und des Wie einer medizinischen Behandlung im Herkunftsstaat
Leitsätze
I. Wenn das Fluchtvorbringen ein Konstrukt der Wahnvorstellungen des Beschwerdeführers ist, ist es keiner rechtlichen Beurteilung zu unterziehen. II. In Mexiko gibt es zwar Behandlungsmöglichkeiten von psychisch Kranken, jedoch herrschen bei den Behandlungsmethoden ua Elektroschocks und Psychochirurgie vor. Diese Methoden stellen für sich genommen bereits eine unmenschliche Behandlung iSd Art 3 EMRK dar.
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Aufbereitet am: 15.11.2011
581
Fax-Übermittlung ist kein "tatsächliches Zukommen"
Leitsätze
In der Übermittlung einer Fotokopie per Fax ist kein "tatsächliches Zukommen" iSd § 9 Abs 3 ZustellG gelegen.
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Entscheidungsdatum: 03.12.2010
Aufbereitet am: 12.11.2011
580
Vorlage falscher Urkunden als Grundlage der Zuständigkeitsfeststellung und die Relevanz familiärer Anknüpfungspunkte nach Art 3 Abs 2 Dublin II-VO
Leitsätze
In einer Beweisaufnahme sind insb Aussagen zum Gesundheitszustand bzw der Überstellungsfähigkeit sowie eine eingehende Auseinandersetzung mit der familiären Beziehung des Beschwerdeführers zu seiner in Österreich lebenden Schwester erforderlich; und zwar vor allem wegen der sonst mangelhaften Auseinandersetzung mit dem zwingenden Selbsteintritt unter dem Blickwinkel von Art 8 EMRK und den daraus resultierenden Fehlern im Konsultationsverfahren.
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Aufbereitet am: 10.11.2011
579
Reales Risko von Misshandlungen Terrorverdächtiger in Algerien auch nach Aufhebung des Ausnahmezustands
Leitsätze
I. Personen, die der Beteiligung an Terrorismus verdächtigt werden, laufen Gefahr, im Fall ihrer Rückkehr nach Algerien ins Visier des Sicherheitsdienstes zu gelangen und zur Erpressung von Informationen gefoltert oder misshandelt zu werden. Daran hat sich auch nach der Aufhebung des Ausnahmezustands am 23.2.2011 nichts geändert. II. Angesichts der Bedeutung von Art 3 EMRK und des irreversiblen Charakters eines Schadens im Falle einer Verwirklichung des Risikos von Folter oder Misshandlung verlangt Art 13 EMRK, dass die betroffene Person ein Rechtsmittel gegen die Abschiebung bzw Auslieferung erheben kann, dem aufschiebende Wirkung zukommt.
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Aufbereitet am: 09.11.2011
578
Soziale Verwurzelung im Bundesgebiet durch Schulausbildung
Leitsätze
Aufgrund einer stärkeren sozialen Verwurzelung im Bundesgebiet erweist sich eine Ausweisung einer minderjährigen Beschwerdeführerin als unzulässig.
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Entscheidungsdatum: 29.06.2011
Aufbereitet am: 04.11.2011
577
Umfang der Ermittlungspflicht bei Hinweisen auf schwerwiegende Erkrankung
Leitsätze
I. Selbst wenn der Asylwerber angibt, gesund zu sein, entbindet dies das BAA nicht von seiner Ermittlungspflicht in Hinblick auf eine mögliche Verletzung von Art 3 EMRK, wenn im Akt eindeutige Hinweise auf eine Erkrankung vorliegen. II. Ob der Wegfall von den die Ausweisung behindernden Umständen bei schwerwiegenden Krankheiten absehbar ist und daher nach § 10 Abs 3 und nicht nach § 8 AsylG 2005 zu beurteilen ist, hängt von der Schwere der Krankheit und der notwendigen Behandlungsdauer ab. III. Wenn der Asylwerber im Zweitverfahren angibt, im Erstverfahren wegen eines stationären Krankenhausaufenthaltes keine Beschwerde eingebracht zu haben, ist zu prüfen, ob diese Aussage auf eine Dispositionsunfähigkeit odgl hindeutet, welche die Integrität des rechtskräftigen Verfahrensabschlusses im Erstverfahren - als eine Voraussetzung für eine Entscheidung gemäß § 68 AVG - in Frage stellen könnte.
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Aufbereitet am: 03.11.2011
576
Polizeiliche Erstbefragung reicht nicht für einen entscheidungsreifen Sachverhalt im Zulassungsverfahren
Leitsätze
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der entscheidungsrelevante Sachverhalt alleine aufgrund des Ergebnisses der EURODAC-Abfrage und der polizeilichen Erstbefragung, insbesondere im Hinblick auf die behauptete Minderjährigkeit, den Gesundheitszustand und eventuelle familiäre Anknüpfungspunkte in Österreich hinreichend festgestellt wurde, zumal aus der möglichen Minderjährigkeit ein wesentlicher Verfahrensmangel abzuleiten ist.
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Aufbereitet am: 02.11.2011