Leitsätze
615
Transsexuelle als soziale Gruppe iSd GFK
Leitsätze
Die Gruppe der Transsexuellen ist als soziale Gruppe iSd GFK anzusehen. Die Beschwerdeführerin wurde in Ägypten aufgrund ihrer Transsexualität nicht nur von den meisten Menschen abgelehnt, sondern es hat auch durchaus manifeste Eingriffe in ihre zu schützende persönliche Sphäre von privater wie staatlicher Seite aus gegeben und es ist zu erwarten, dass solche bei einer Rückkehr nach Ägypten wieder auftreten würden.
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Entscheidungsdatum: 24.02.2011
Aufbereitet am: 01.03.2012
614
Bloße Glaubhaftmachung eines subjektiven Nachfluchtgrundes genügt auch bei Folgeanträgen
Leitsätze
Ein subjektiver Nachfluchtgrund iSd § 3 Abs 2 AsylG 2005 ist auch im Falle eines Folgeantrages bloß glaubhaft zu machen. Die Überzeugung muss im Herkunftsstaat zwar bereits vorhanden gewesen, aber noch nicht zu Tage getreten sein, es genügt eine innere Überzeugung.
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Entscheidungsdatum: 15.02.2011
Aufbereitet am: 29.02.2012
613
Aufschiebende Wirkung, wenn Rechtsberater bestellt
Leitsätze
Wird ein Rechtsberater beigegeben, ist einer Beschwerde gegen eine zurückweisende Entscheidung aufschiebende Wirkung zuzuerkennen.
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Entscheidungsdatum: 15.02.2011
Aufbereitet am: 27.02.2012
612
Wegfall der Voraussetzungen gemäß § 33 Abs 1 AsylG 2005 während des Beschwerdeverfahrens
Leitsätze
Ist der Beschwerdeführer zwischenzeitig in der Psychiatrie stationär aufgenommen worden, liegen die Voraussetzungen des § 33 Abs 1 AsylG 2005 nicht mehr vor.
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Entscheidungsdatum: 02.02.2011
Aufbereitet am: 24.02.2012
611
Sprachwissenschaftliches Gutachten ohne Sprachkompetenz
Leitsätze
Ein linguistisches Gutachten, bei dem auf eine Übersetzung des von der Beschwerdeführerin Gesprochenen zurückgegriffen werden musste, da der Sachverständige selbst nicht Somali spricht, und bei dem zwischen Befundaufnahme und Auswertung zweieinhalb Jahre lagen, erscheint als (alleinige) Entscheidungsgrundlage wenig tauglich zu sein.
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Entscheidungsdatum: 03.02.2011
Aufbereitet am: 23.02.2012
610
Asylrechtlich relevante Verfolgung in Kenia
Leitsätze
Der Beschwerdeführer läuft bei einer Rückkehr nach Kenia trotz des Vorgehens der kenianischen Sicherheitskräfte gegen Gewaltanwendungen durch Angehörige der Mungiki-Sekte Gefahr schwerer körperlicher Verfolgung.
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Entscheidungsdatum: 17.01.2011
Aufbereitet am: 22.02.2012
609
Keine befristete Aufenthaltsberechtigung bei Asylausschlussgrund
Leitsätze
I. Stützte sich das Bundesasylamt ausdrücklich auf Asylausschlussgründe, ist die Erteilung einer befristeten Aufenthaltsberechtigung ausgeschlossen. II. Für Verfahren (wie die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltsberechtigung), die an vor dem 1.1.2006 gewährte Berechtigungen anknüpfen, soll die neue Rechtslage gelten. III. § 75 Abs 6 AsylG 2005 ist weit auszulegen, sodass nicht nur die aufrechte befristete Aufenthaltsberechtigung, sondern bereits die Gewährung von Refoulementschutz einen Fremden als subsidiär Schutzberechtigten ins Regime des AsylG 2005 überführt. IV. § 8 Abs 3a AsylG 2005 idF des FrÄG 2009 normiert einen § 6 Abs 1 Z 2 AsylG 2005 entsprechenden Ausschlussgrund. V. Für Personen mit Asylausschlussgrund kehrt das AsylG 2005 idF FrÄG 2009 in Umsetzung der Statusrichtlinie zum Konzept des AsylG 1997 zurück, indem hier Refoulementschutz zu gewähren, nicht aber eine befristete Aufenthaltsberechtigung zu erteilen ist.
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Entscheidungsdatum: 29.10.2010
Aufbereitet am: 21.02.2012
608
Keine allgemeine Misshandlungsgefahr bei Auslieferungen nach Kasachstan
Leitsätze
I. Die Menschenrechtslage in Kasachstan ist nicht so gravierend, dass sie eine völlige Aussetzung von Auslieferungen in dieses Land verlangen würde. Es ist nicht davon auszugehen, dass jede zur Strafverfolgung ausgelieferte Person Gefahr läuft, zur Erwirkung eines Geständnisses misshandelt zu werden. II. Das Verbot, das Land zu verlassen, solange ein Auslieferungsverfahren anhängig ist, verstößt gegen das Recht auf Freizügigkeit (Art 2 4. ZPEMRK), wenn es nicht auf einer ausreichend klaren gesetzlichen Grundlage beruht.
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Entscheidungsdatum: 10.02.2011
Aufbereitet am: 10.02.2012
607
Ausweisung einer HIV-positiven Asylwerberin nach Kamerun zulässig
Leitsätze
Die Abschiebung einer HIV-positiven Person in ein afrikanisches Land (hier: Kamerun), in dem eine medizinische Behandlung grundsätzlich möglich, aber nicht auf europäischem Niveau verfügbar ist, verstößt nur unter sehr außergewöhnlichen Umständen gegen Art 3 EMRK.
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Entscheidungsdatum: 22.01.2012
Aufbereitet am: 09.02.2012
606
Fortsetzung der Schubhaft aufgrund bloßer Untätigkeit der Asylbehörde
Leitsätze
Die Fortsetzung der Schubhaft durch bloße Untätigkeit der Behörde, ohne begründete Entscheidung und ohne Möglichkeit zur Anfechtung ihrer Rechtmäßigkeit, läuft auf eine willkürliche Freiheitsentziehung hinaus, die unvereinbar mit Art 5 Abs 1 EMRK ist.
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Entscheidungsdatum: 20.09.2011
Aufbereitet am: 08.02.2012
605
Ausweisung eines jungen, kinderlosen Erwachsenen
Leitsätze
I. Die Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung ist in der Praxis anhand derselben Kriterien zu prüfen, egal ob das Privat- oder das Familienleben betroffen ist. II. Die Schwere einer Straftat alleine kann nicht ausreichen, um die Ausweisung eines Fremden zu rechtfertigen, der sich seit der Tatbegehung mehrere Jahre lang vorbildlich verhalten hat. III. Die Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung ist unter Berücksichtigung der seit der letzten innerstaatlichen Entscheidung eingetretenen Umstände zu prüfen.
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Entscheidungsdatum: 20.09.2011
Aufbereitet am: 06.02.2012
604
Differenzierung beim Zugang zu Sozialwohnungen nach dem Aufenthaltsstatus
Leitsätze
I. Es ist nicht willkürlich, einen dringenden Bedarf eines Einwanderers nach Unterkunftsunterstützung zu verneinen, wenn diese Entscheidung auf der Zugehörigkeit eines minderjährigen Kindes zum Haushalt beruht, dessen Einreise ausdrücklich unter der Bedingung gewährt wurde, keinen Anspruch auf öffentliche Mittel zu haben. II. Für den Fall, dass kein ausreichendes Angebot zur Befriedigung der Nachfrage verfügbar ist, sind die Vertragsstaaten berechtigt, Kriterien aufzustellen, nach denen eine Leistung wie eine soziale Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, soweit diese nicht willkürlich oder diskriminierend sind. Sie können dabei zwischen verschiedenen Kategorien von Ausländern differenzieren.
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Entscheidungsdatum: 27.09.2011
Aufbereitet am: 02.02.2012
603
Ausweisung eines in Deutschland geborenen Tunesiers
Leitsätze
I. Die Gesamtheit der sozialen Bindungen zwischen ansässigen Migranten und der Gemeinschaft, in der sie leben, ist integraler Bestandteil des Begriffs des "Privatlebens" iSv Art 8 EMRK. II. Dem Verhalten des von einer Ausweisung Betroffenen nach seiner strafrechtlichen Verurteilung muss nur in Fällen Rechnung getragen werden, in denen eine lange Zeitspanne zwischen der endgültigen Ausweisungsentscheidung und der tatsächlichen Abschiebung vergangen ist. III. Die Ausweisung von im Land geborenen und hier aufgewachsenen Fremden kann verhältnismäßig sein, wenn sie auf zahlreichen und schweren Straftaten beruht und der Betroffene sein Verhalten auch nicht ändert, nachdem er auf die drohende Konsequenz aufmerksam gemacht wurde.
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Entscheidungsdatum: 13.10.2011
Aufbereitet am: 01.02.2012
602
Auslieferung zur Strafverfolgung wegen Völkermordes
Leitsätze
I. Eine Auslieferung kann ausnahmsweise gegen Art 6 EMRK verstoßen, wenn der betroffenen Person eine offenkundige Verweigerung eines fairen Verfahrens droht. Dabei gilt ein strenger Maßstab. II. Es besteht kein Grund für die Annahme, dem Beschwerdeführer würde nach seiner Auslieferung nach Ruanda zur Strafverfolgung wegen Völkermordes eine offenkundige Verweigerung eines fairen Verfahrens drohen.
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Entscheidungsdatum: 27.10.2011
Aufbereitet am: 30.01.2012
601
Generelle Verfolgungsgefahr in Usbekistan für Mitglieder islamistischer Organisation
Leitsätze
I. Das Verhalten einer Person - wie unerwünscht oder gefährlich es auch sein mag - kann nicht gegen die Gefahr der Verfolgung abgewogen werden. II. In Usbekistan herrscht eine Praxis der Folter und Misshandlung Gefangener, die systematisch und straflos ist und durch die Strafverfolgungsbehörden gefördert wird. III. Behauptet eine Person, Mitglied einer Gruppe zu sein, die systematisch einer Praxis der Misshandlung unterworfen wird, greift der Schutz von Art 3 EMRK, wenn sie ernste Gründe für die Annahme vorbringen kann, dass diese Praxis besteht und sie Mitglied der betroffenen Gruppe ist. IV. Art 13 EMRK verlangt eine angemessene und detaillierte Prüfung der von einem Asylwerber behaupteten Verfolgungsgefahr.
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Entscheidungsdatum: 08.11.2011
Aufbereitet am: 27.01.2012
600
Selbsteintritt während des offenen Verfahrens der Amtsbeschwerde vor dem VwGH
Leitsätze
Mit Beginn der inhaltlichen Prüfung des Asylantrages durch den an sich unzuständigen Mitgliedstaat wird der ursprünglich zuständige Staat von seinen Pflichten nach Art 16 Abs 1 Dublin II-VO entbunden und es gehen die Pflichten zur Führung des Asylantrages auf den Mitgliedstaat über, der zweifelsfrei in diese inhaltliche Prüfung des Asylantrags eintritt.
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Entscheidungsdatum: 17.01.2011
Aufbereitet am: 23.01.2012
599
Keine Anwendung der Dublin II-VO für anerkannte Konventionsflüchtlinge
Leitsätze
Asylberechtigte fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Dublin II-VO.
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Entscheidungsdatum: 27.01.2011
Aufbereitet am: 20.01.2012
598
Zusicherungserklärung als Voraussetzung zur Überstellung somalischer Asylwerber in die Niederlande
Leitsätze
Eine Rückführung des somalischen Beschwerdeführers in die Niederlande ist aufgrund des Berichts von Human Rights Watch und der Position des UNHCR zur Rückführung nach Zentral- oder Südsomalia nur dann zulässig, wenn eine Zusicherung der niederländischen Behörde vorliegt, dass der Beschwerdeführer nach einem negativ abgeschlossenen Asylverfahren nicht zwangsweise in den Herkunftsstaat rücküberstellt wird.
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Entscheidungsdatum: 14.01.2011
Aufbereitet am: 19.01.2012
597
Keine generelle Sicherheit in Griechenland und die gängige Spruchpraxis des AsylGH
Leitsätze
In Bezug auf Griechenland wird seitens des AsylGH seit längerem in zahlreichen Entscheidungen faktisch nicht mehr von einer generellen Annahme der Sicherheit ausgegangen und eine umso genauere Einzelfallprüfung durchgeführt. Ein entsprechend weiter Prüfungsumfang in Bezug auf relevante Bestimmungen der EMRK ist daher unter dem Hintergrund der Berichtslage zu Griechenland angebracht, wodurch auch die "effet utile"-Argumentation relativiert wird.
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Entscheidungsdatum: 31.01.2011
Aufbereitet am: 18.01.2012
596
Altersfeststellung - eine Stärkung oder Schwächung des Rechtschutzinteresses des Schutzsuchenden?
Leitsätze
§ 19 Abs 5 letzter Satz AsylG 2005 verbietet ausdrücklich die Einvernahme eines minderjährigen Asylwerbers ohne gesetzlichen Vertreter. Ein Nichtbeachten verletzt den besonderen Schutzgedanken der Norm und das Wohl des Minderjährigen und stellt einen groben Verfahrensmangel dar.
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Entscheidungsdatum: 29.08.2011
Aufbereitet am: 13.01.2012