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146
Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
LEITSATZ DES GERICHTS: I. Gründet ein Asylwerber seine Furcht vor Verfolgung auf Eingriffe in seine sexuelle Selbstbestimmung, normiert § 20 Abs 1 AsylG das Gebot der Einvernahme durch Organwalter desselben Geschlechts vor der Verwaltungsbehörde und in Abs 2 das Gebot der Verhandlung (und demzufolge auch Entscheidung) vor dem BVwG durch Richter desselben Geschlechts. II. Davon kann nur abgegangen werden, wenn die Partei ausdrücklich anderes verlangt.
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147
Zumutbarkeit der Inanspruchnahme einer innerstaatlichen Fluchtalternative
LEITSATZ DES GERICHTS: Aufgrund des sich aus den Länderinformationen ergebenden Risikoprofils für sunnitische Araber hätte das BVwG sich mit der sicheren Erreichbarkeit der Herkunftsregion auseinandersetzen müssen.
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148
Aufenthaltsrecht für Vertriebene nach der Vertriebenen-Verordnung
LEITSATZ DES GERICHTS: I. § 1 Z 1 VertriebenenVO erfasst auch Staatsangehörige der Ukraine, welche die Ukraine nicht lange vor dem 24.2.2022 verlassen haben, weil diese am 24.2.2022 nach wie vor einen Wohnsitz in der Ukraine hatten und durch den Ausbruch des bewaffneten Konflikts aus der Ukraine vertrieben wurden. II. Ob eine Person am oder nach dem 24.2.2022 in der Ukraine anwesend war, ist für die Frage des Wohnsitzes in der Ukraine nicht entscheidend.
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149
Trennung vom österreichischen Ehepartner nur aus ganz besonders wichtigen Gründen
LEITSATZ DES GERICHTS: I. Der VwGH geht in stRsp davon aus, dass die Trennung von einem österreichischen Ehepartner vor dem Hintergrund des Art 8 EMRK nur dann gerechtfertigt ist, wenn dem öffentlichen Interesse an der Vornahme der aufenthaltsbeendenden Maßnahme insgesamt ein sehr großes Gewicht beizumessen ist, wie etwa bei Straffälligkeit des Fremden oder bei einer von Anfang an beabsichtigten Umgehung der Regelungen über eine geordnete Zuwanderung und den "Familiennachzug". II. Die vom LVwG angeführte "Achtlosigkeit" der Revisionswerberin im Hinblick auf die rechtzeitige Verlängerung ihres Aufenthaltstitels kann einer Straffälligkeit oder einer von Anfang an beabsichtigten Umgehung der Regelungen über eine geordnete Zuwanderung und den "Familiennachzug" iSd stRsp des VwGH nicht annähernd gleichgehalten werden, weshalb sich auch eine nur vorübergehende, jedenfalls aber nicht ganz kurzfristige (siehe nur die rund fünfzehnmonatige Dauer des Erstverfahrens), Trennung der Revisionswerberin von ihrem österreichischen Ehemann eben gerade nicht als gerechtfertigt erweist.
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Nachweis der Identität bei Verleihung der Staatsbürgerschaft
LEITSATZ DES GERICHTS: Der Nachweis der Identität im Staatsbürgerschaftsverfahren mittels Dokumenten und Zeugen aus einem Verfahren über einen Antrag auf internationalen Schutz ist zulässig.
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