Leitsätze
1158
Seinerzeitige Devolutionsanträge sind vom BVwG nicht als Säumnisbeschwerden weiterzubehandeln
Leitsätze
I. Die Anwendbarkeit von § 73 AVG durch das BVwG wird in § 17 VwGVG explizit ausgeschlossen. II. Im Unterschied zum seinerzeit möglichen Devolutionsantrag an den AsylGH soll es nach der Intention des Gesetzgebers im nunmehrigen Säumnisbeschwerdeverfahren mit der Beschwerdeerhebung nicht zu einem ex-lege-Übergang der Zuständigkeit kommen. Ein bloßer "Umstieg" iSd § 75 Abs 19 AsylG 2005 vom Devolutionsverfahren auf die Bestimmungen der Säumnisbeschwerde würde dem Wortlaut des § 16 VwGVG klar widersprechen. III. Anders als hinsichtlich der beim VwGH anhängigen Verfahren über Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in § 5 VwGbk-ÜG vorgesehenen Übergangsregelung fehlt eine solche hinsichtlich der Verfahren über Devolutionsanträge.
Lesen Sie mehr (vorher anmelden)
Entscheidungsdatum: 30.06.2014
Aufbereitet am: 19.11.2015
1157
Keine aufschiebende Wirkung bei Wiederaufnahmeanträgen
Leitsätze
I Der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung steht in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Wiederaufnahmeantrag und ist daher ebenso wie dieser nach § 3 Abs 6 VwGbk-ÜG iVm § 32 VwGVG zu beurteilen. II. Für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung findet sich in § 32 VwGVG keine Rechtsgrundlage. Dem Antrag auf Wiederaufnahme kommt eine aufschiebende Wirkung weder ex lege zu, noch kann sie über gesonderten Antrag zuerkannt werden. Dies entspricht auch der bisherigen Rechtslage nach § 69 AVG.
Lesen Sie mehr (vorher anmelden)
Entscheidungsdatum: 08.09.2014
Aufbereitet am: 18.11.2015
1156
Gefahr der Misshandlung eines tamilischen Rebellen im Fall seiner Rückkehr nach Sri Lanka
Leitsätze
I. Für Tamilen besteht keine generelle Gefahr der Verfolgung in Sri Lanka. Ein relevantes Risiko kann sich jedoch aus den individuellen Umständen der betroffenen Person ergeben. II. Solche für eine Verfolgung sprechenden Umstände liegen etwa dann vor, wenn der Beschwerdeführer ein ärztliches Attest vorlegt, aus dem hervorgeht, dass er vor seiner Flucht bereits misshandelt worden ist.
Lesen Sie mehr (vorher anmelden)
Entscheidungsdatum: 18.09.2013
Aufbereitet am: 17.11.2015
1155
Der (leibliche) Vater als Putschist
Leitsätze
Bei der Beurteilung einer asylrelevanten Verfolgung kommt es nicht darauf an, ob es sich beim Vater, welcher aufgrund eines Putschversuches betreffend die gambische Regierung als anerkannter Flüchtling gilt, um den biologischen Vater des Beschwerdeführers handelt. Vielmehr muss darauf abgestellt werden, ob der Beschwerdeführer vom gambischen Militär für den Sohn des Putschisten gehalten wird.
Lesen Sie mehr (vorher anmelden)
Entscheidungsdatum: 11.06.2015
Aufbereitet am: 16.11.2015
1154
Verfolgung von BNP-Politiker in Bangladesch
Leitsätze
I. Der Beschwerdeführer hat nachvollziehbar und glaubhaft dargelegt, dass ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sowohl aufgrund seiner parteipolitischen Tätigkeit in seinem Heimatland als auch seiner exilpolitischen Aktivitäten im Fall einer Rückkehr nach Bangladesch eine asylrechtlich relevante Verfolgung iSd GFK drohen würde. II. Aufgrund des Bekanntheitsgrades des Beschwerdeführers ist eine innerstaatliche Fluchtalternative auszuschließen.
Lesen Sie mehr (vorher anmelden)
Entscheidungsdatum: 22.03.2015
Aufbereitet am: 15.11.2015
1153
Begründete Zweifel an der Wiederausreisewilligkeit eines Visumwerbers
Leitsätze
I. Das Abstellen auf "begründete Zweifel" in Art 32 Abs 1 lit b Visakodex macht deutlich, dass nicht ohne konkrete Anhaltspunkte unterstellt werden darf, dass Fremde unter Missachtung der fremdenrechtlichen Vorschriften im Anschluss an die Gültigkeitsdauer eines Visums weiterhin im Schengenraum (unrechtmäßig) aufhältig bleiben. II. "Begründete" Zweifel iSd Art 32 Abs 1 lit b Visakodex an der Wiederausreisewilligkeit eines Visumwerbers können vorliegen, wenn keine tiefgreifende soziale und berufliche Verwurzelung des Visumwerbers in seinem Heimatstaat festgestellt werden kann und er angibt, im Bundesgebiet seine "Lebensgefährtin" besuchen zu wollen, sodass die Verweigerung des beantragten Visums mangels gesicherter Wiederausreise rechtmäßig ist. III. Wenn der Visumwerber im Beschwerdeverfahren angibt, dass er während der Visumdauer in Österreich heiraten hätte wollen und seine österreichische Verlobte für ihn sorgen könnte, bis er im Bundesgebiet eine Arbeit gefunden hätte, ist die Beschwerde gegen die Visumverweigerung zweifellos abzuweisen.
Lesen Sie mehr (vorher anmelden)
Entscheidungsdatum: 06.08.2014
Aufbereitet am: 12.11.2015
1152
Verfolgung von Oppositionellen im Sudan
Leitsätze
I. Die sudanesische Regierung verfolgt auch die Aktivitäten von Oppositionellen im Ausland. II. Im Sudan ist jeder gefährdet, der gegen das Regime opponiert oder dessen verdächtigt wird. III. Die Abschiebung des Beschwerdeführers, welcher Folterung durch die sudanesischen Behörden glaubhaft gemacht hat, verletzt Art 3 EMRK.
Lesen Sie mehr (vorher anmelden)
Entscheidungsdatum: 24.03.2015
Aufbereitet am: 11.11.2015
1151
Prüfung von Sachverhaltsänderungen in Bezug auf die Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten bei Folgeantrag erforderlich
Leitsätze
I. Hinsichtlich eines Folgeantrages in einem Asylverfahren nach dem AsylG 2005 hat das BVwG Sachverhaltsänderungen nicht nur in Bezug auf die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten, sondern auch in Bezug auf die Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten einer Prüfung zu unterziehen. II. Das BVwG ist verpflichtet, Widersprüche, die sich aus dem Beschwerdevorbringen und den erstinstanzlichen Feststellungen ergeben, zu prüfen und gegebenenfalls im Rahmen einer mündlichen Verhandlung aufzuklären.
Lesen Sie mehr (vorher anmelden)
Entscheidungsdatum: 10.06.2015
Aufbereitet am: 09.11.2015
1150
Unrechtmäßigkeit der Schubhaft während Asylverfahren wegen unzureichender Begründung durch die nationalen Behörden
Leitsätze
I. Die Befolgung des innerstaatlichen Rechts ist integraler Bestandteil der aus Art 5 EMRK erwachsenden Verpflichtungen. Ein Verstoß gegen die Vorschriften des innerstaatlichen Rechts zieht eine Verletzung von Art 5 EMRK nach sich. II. Das Stellen eines Asylantrags nach einer Ausweisung bedeutet für sich alleine nicht, dass eine Freiheitsentziehung nicht länger auf ein laufendes Ausweisungsverfahren gestützt werden kann, da die etwaige Abweisung des Asylantrags den Weg zur Vollstreckung der Ausweisung ebnen würde. III. Eine Schubhaft wird unzulässig nach Art 5 Abs 1 lit f EMRK, wenn die Entscheidungen über ihre Verlängerung nicht auf die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Haftgründe gestützt sind.
Lesen Sie mehr (vorher anmelden)
Entscheidungsdatum: 21.09.2015
Aufbereitet am: 08.11.2015
1149
Das familiäre Band zwischen Eltern und Kindern zerreißt nur unter außergewöhnlichen Umständen
Leitsätze
I. Das familiäre Band zwischen Eltern und Kindern kann nur unter außergewöhnlichen Umständen zerreißen. II. Es kommt lediglich darauf an, ob tatsächlich jede Verbindung zwischen Eltern(teil) und Kind gelöst wurde. III. Das Auflösen einer Hausgemeinschaft von Eltern und Kindern alleine führt jedenfalls nicht zur Beendigung des Familienlebens iSd Art 8 Abs 1 EMRK. IV. Bei regelmäßigem telefonischen Kontakt des Beschwerdeführers zu seinen Eltern und seinen minderjährigen Kindern ist - trotz fehlender persönlicher Zusammenkünfte - von einem berücksichtigungswürdigen Familienleben iSd Art 8 EMRK auszugehen.
Lesen Sie mehr (vorher anmelden)
Entscheidungsdatum: 23.11.2014
Aufbereitet am: 04.11.2015
1148
Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch einen unrichtig zusammengesetzten Spruchkörper
Leitsätze
I. Einvernahmen bzw Verhandlungsführungen sind schon dann durch Personen desselben Geschlechts durchzuführen, wenn die Flucht aus dem Heimatstaat nicht mit bereits stattgefundenen sexuellen Übergriffen, sondern mit Furcht vor solchen Eingriffen begründet wurde. II. Es widerspricht der Rsp des VfGH, bei behaupteten Eingriffen in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht ungeachtet des Vorbringens der Parteien von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abzusehen und stattdessen die Glaubwürdigkeit der Parteien ausschließlich auf Grund der erstinstanzlichen Aktenlage/Beweiswürdigung zu beurteilen.
Lesen Sie mehr (vorher anmelden)
Entscheidungsdatum: 11.06.2015
Aufbereitet am: 04.11.2015
1147
Beschwerden an das BVwG sind jedenfalls bei der belangten Behörde einzubringen
Leitsätze
Im Gegensatz zur Bestimmung des § 63 Abs 5 AVG sind Bescheidbeschwerden an das Verwaltungsgericht nach § 12 VwGVG nur dann fristwahrend erhoben worden, wenn sie bei der jeweiligen belangten Behörde eingebracht wurden.
Lesen Sie mehr (vorher anmelden)
Entscheidungsdatum: 08.05.2014
Aufbereitet am: 03.11.2015
1146
AIDS-Behandlung in Sambia
Leitsätze
In Sambia wird HIV-Patienten zwar staatliche Unterstützung gewährt, diese ist aber erst nach einem langen Prozedere zu erlangen. Ist bei der Beschwerdeführerin AIDS bereits ausgebrochen und verfügt sie in ihrem Heimatland weder über finanzielle Mittel noch über einen familiären Rückhalt, ist bei Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abweisung von einem Verstoß gegen Art 3 EMRK auszugehen.
Lesen Sie mehr (vorher anmelden)
Entscheidungsdatum: 11.05.2015
Aufbereitet am: 02.11.2015
1145
Bacha Bazi - Knabenspiel in Afghanistan
Leitsätze
I. Beim sog "Bacha Bazi" (Knabenspiel) halten sich reiche und einflussreiche Männer kleine Knaben, die als Frauen verkleidet auf Festen tanzen müssen und in vielen Fällen sexuell missbraucht werden. Vor allem afghanische Sicherheitskräfte sollen den Länderberichten zufolge in den Missbrauch involviert sein. II. Die Knabentänze werden seit Jahrhunderten praktiziert und sind vor allem im Norden Afghanistans im Einflussgebiet tadschikischer und usbekischer Warlords verbreitet, wobei mittlerweile auch in südlichen Regionen und in Kabul Tanzknaben gehalten werden. III. Ehemalige Tanzknaben sind idR schwer traumatisiert und werden aus der Gesellschaft ausgeschlossen, weswegen die Opfer und ihre Familien aus Scham schweigen. IV. Sofern die afghanische Regierung überhaupt gegen Bacha Bazi vorgeht, dann in erster Linie gegen die betroffenen Knaben. Nicht selten werden die Minderjährigen unter dem Vorwurf der Homosexualität oder des außerehelichen Geschlechtsverkehrs inhaftiert. Die Opfer werden zu Tätern gemacht. V. Der Beschwerdeführer ist deshalb Opfer eines Eingriffes in die sexuelle Selbstbestimmung geworden, weil die Familie wegen ihrer Herkunft als schiitische Ismaeliten in ihrem Dorf als Minderheit gegolten hat und unterdrückt wurde. Sein Vater war Untergebener eines mächtigen Dorfkommandanten, unter dessen Schutz andere Untergebene, die der Volksgruppe der Sunniten angehört haben, den Beschwerdeführer als Tanzjungen in seiner sexuellen Integrität verletzt und ihn missbraucht haben.
Lesen Sie mehr (vorher anmelden)
Entscheidungsdatum: 06.11.2014
Aufbereitet am: 02.11.2015
1144
Verlängerung der Überstellungsfrist von sechs auf höchstens achtzehn Monate gemäß Art 19 Abs 4 Dublin II-VO kann nur erfolgen, "wenn der Asylbewerber flüchtig ist"
Leitsätze
I. Eine Verlängerung der Überstellungsfrist von sechs auf höchstens achtzehn Monate gemäß Art 19 Abs 4 Dublin II-VO kann nur erfolgen, "wenn der Asylbewerber flüchtig ist". II. Soweit von der Zuständigkeit Italiens zur Führung des Asylverfahrens gemäß der Dublin II-VO ausgegangen wird, kann die Abschiebung des Beschwerdeführers in seinen Herkunftsstaat Mali unter keinen Umständen zulässig sein.
Lesen Sie mehr (vorher anmelden)
Entscheidungsdatum: 10.06.2015
Aufbereitet am: 01.11.2015
1143
Analoge Anwendung von § 75 Abs 20 AsylG 2005
Leitsätze
Wenn nach den Übergangsbestimmungen des § 75 Abs 18 und 20 AsylG 2005 selbst Beschwerden, die nach dem 31.12.2013 (bis zum 15.1.2014) erhoben wurden, hinsichtlich der Prüfung einer Rückkehrentscheidung an das BFA zurückzuverweisen sind, so muss dies umso mehr auch für die gegenständliche Entscheidung gelten, wo sowohl das Datum der angefochtenen Entscheidung als auch das Einbringungsdatum der Beschwerde vor dem 31.12.2013 datiert.
Lesen Sie mehr (vorher anmelden)
Entscheidungsdatum: 08.10.2014
Aufbereitet am: 29.10.2015
1142
Verweigerung eines Schengen-Visums - Begründung in der formularartigen Erledigung ohne jeglichen Begründungswert
Leitsätze
In einem Formular der Österreichischen Botschaft in Peking betreffend eines Schengen-Visumsantrags wurde keiner der anzukreuzenden Optionen hinsichtlich der Gründe für die Verweigerung des Visums angekreuzt, wodurch die Begründung in der formularartigen Erledigung ohne jeglichen Begründungswert war und die Beschwerdeführerin im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt wurde.
Lesen Sie mehr (vorher anmelden)
Entscheidungsdatum: 14.06.2015
Aufbereitet am: 28.10.2015
1141
Verfristung nach Art 20 Abs 2 Dublin II-VO
Leitsätze
Ausgehend davon, dass die Schweiz mit Schreiben vom 6.11.2013 der Wiederaufnahme des Beschwerdeführers zustimmte, dieser nicht binnen sechs Monaten in die Schweiz überstellt wurde und die Frist auch nicht verlängert wurde, ist mit Ablauf des 6.5.2014 die Zuständigkeit zur Durchführung des Asylverfahrens auf Österreich übergegangen.
Lesen Sie mehr (vorher anmelden)
Entscheidungsdatum: 09.06.2014
Aufbereitet am: 27.10.2015
1140
Alle wollen nach Deutschland - alle, bis auf einen...
Leitsätze
I. Der Beschwerdeführer wird in seinem Herkunftsstaat Deutschland weder politisch noch religiös verfolgt und es bestehen auch keine Anhaltspunkte für das Erfordernis subsidiärer Schutzgewährung. II. Wenn der Beschwerdeführer vermeint, ihm sei unrechtmäßig die DDR-Staatsangehörigkeit entzogen worden, so ist ihm entgegenzuhalten, dass die DDR mit der am 3.10.1990 durch den "Zwei-Plus-Vier-Vertrag" umgesetzten Wiedervereinigung mit der BRD ihrer Existenz enthoben wurde. III. Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl und subsidiärem Schutz ist nach dem AsylG und nicht nach anderen rechtlichen Grundlagen zu prüfen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich beim Asylwerber um einen Drittstaatsangehörigen oder um einen EU-Bürger handelt, denn der im FPG statuierte Begriff des Fremden umfasst alle Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen.
Lesen Sie mehr (vorher anmelden)
Entscheidungsdatum: 02.07.2014
Aufbereitet am: 27.10.2015
1139
Zur Anwesenheit des zur Entscheidung befugten Organs des Bundesamtes bei der Einvernahme
Leitsätze
Der Unmittelbarkeitsgrundsatz des § 19 Abs 2 AsylG 2005 wurde mit der Novelle 2015 (BGBl I 70/2015) gestrichen. Somit hat eine persönliche Vernehmung des Asylwerbers durch das zur Entscheidung befugte Organ des Bundesamtes nun nicht mehr zu erfolgen.
Lesen Sie mehr (vorher anmelden)
Entscheidungsdatum: 16.04.2015
Aufbereitet am: 26.10.2015