Leitsätze
1267
Widersprüchliche Entscheidungsbegründung
Leitsätze
Der Beschwerdeführer wird durch die Zurückweisung seines Antrags auf internationalen Schutz wegen entschiedener Sache im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt, wenn nicht erkennbar ist, welche örtlichen Verhältnisse welchen Herkunftsstaates der Entscheidung zugrunde liegen.
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Entscheidungsdatum: 19.02.2016
Aufbereitet am: 12.05.2016
1266
Keine "Verhaltensbeschwerde" gegen unbefriedigende Grundversorgung von Flüchtlingen
Leitsätze
I. Im Bereich der Grundversorgung gibt es keine gesetzliche Grundlage für eine Verhaltensbeschwerde. II. Um dem gemeinschaftsrechtlichen Gebot im Rahmen des österreichischen Rechtsschutzsystems zu entsprechen, kann der Beschwerdeführer bei faktischer Vorenthaltung oder nur unzureichender Gewährung der Grundversorgung eine Klage nach Art 137 B-VG beim VfGH erheben, solange und insoweit die Entziehung der Grundversorgung noch nicht durch Bescheid verfügt worden ist.
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Entscheidungsdatum: 10.02.2016
Aufbereitet am: 10.05.2016
1265
Zur korrekten Anwendung des § 13 Abs 4 BFA-VG
Leitsätze
Eine korrekte Anwendung des § 13 Abs 4 BFA-VG erfordert eine Belehrung des Fremden über die Möglichkeit der Vornahme einer DNA-Analyse. Ihm ist auf sein Verlangen und auf seine Kosten eine solche zu ermöglichen.
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Entscheidungsdatum: 19.01.2016
Aufbereitet am: 04.05.2016
1264
ordre public betreffend Zwangs- bzw Kinderehen
Leitsätze
War die Beschwerdeführerin bei Eheschließung erst 15 Jahre alt und somit weder nach afghanischem noch nach österreichischem Recht ehefähig, ist bei der Erteilung eines Einreisetitels nach § 35 AsylG 2005 der ordre public zu beachten.
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Entscheidungsdatum: 19.01.2016
Aufbereitet am: 02.05.2016
1263
Eine Wohnsitzbeschränkung für subsidiär Schutzberechtigte kann gerechtfertigt sein
Leitsätze
I. Art 33 der StatusRL 2011/95/EU ist dahin auszulegen, dass eine Wohnsitzauflage, die einer Person mit subsidiärem Schutzstatus erteilt wird, auch dann eine Einschränkung der durch diesen Artikel gewährleisteten Freizügigkeit darstellt, wenn sie es dieser Person nicht verbietet, sich frei im Hoheitsgebiet des den Schutz gewährenden Mitgliedstaats zu bewegen und sich dort vorübergehend außerhalb des in der Wohnsitzauflage bezeichneten Ortes aufzuhalten. II. Art 29 und 33 der StatusRL 2011/95/EU steht einer Wohnsitzauflage entgegen, die subsidiär Schutzberechtigte im Fall des Bezugs bestimmter Sozialleistungen erteilt wird, um eine angemessene Verteilung der mit der Gewährung dieser Leistungen verbundenen Lasten auf deren jeweilige Träger zu erreichen. III. Art 33 der StatusRL 2011/95/EU steht einer Wohnsitzauflage nicht entgegen, die einer Person mit subsidiärem Schutzstatus im Fall des Bezugs bestimmter Sozialleistungen mit dem Ziel erteilt wird, die Integration von Drittstaatsangehörigen in den Mitgliedstaat, der diesen Schutz gewährt hat, zu erleichtern.
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Entscheidungsdatum: 01.03.2016
Aufbereitet am: 29.04.2016
1262
Unionsbürger (mit ihren Kindern) können in den ersten 3 Monaten ihres Aufenthalts von jeglichen Sozialleistungen ausgeschlossen werden
Leitsätze
Ein Mitgliedstaat kann Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts vom Bezug bestimmter "besonderer beitragsunabhängiger Geldleistungen" ausschließen.
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Entscheidungsdatum: 25.02.2016
Aufbereitet am: 27.04.2016
1261
Einstellung des EGMR-Verfahrens nach Ausübung des Selbsteintrittsrechts gemäß Art 17 Dublin III-VO
Leitsätze
Erklärt die belangte Regierung nach einer Beschwerde, mit der eine Verletzung von Art 3 und Art 8 EMRK durch die Aufnahmebedingungen in dem nach der Dublin III-VO zuständigen Staat (hier: Italien) behauptet wird, von einer Abschiebung abzusehen und die Asylanträge der Beschwerdeführer in der Sache zu prüfen, so ist die Streitigkeit iSv Art 37 Abs 1 lit b EMRK einer Lösung zugeführt worden und die Beschwerde aus dem Register der anhängigen Fälle zu streichen.
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Entscheidungsdatum: 07.04.2015
Aufbereitet am: 22.04.2016
1260
Verantwortlichkeit Italiens für Menschenrechtsverletzungen durch Entführung eines des Terrorismus Verdächtigten durch die CIA
Leitsätze
I. Die Einstufung von Informationen über die Beteiligung des Geheimdienstes an einer außerrechtlichen Entführung eines Terrorverdächtigen als Staatsgeheimnis, die dazu führt, dass sie dem ermittelnden Gericht vorenthalten werden, ist unvereinbar mit dem aus Art 3 EMRK resultierenden Gebot der effektiven Untersuchung behaupteter Misshandlungen. II. Die Mithilfe der innerstaatlichen Behörden an einer Entführung durch die CIA verstößt gegen Art 3 ERMK, weil in einem solchen Fall vorhersehbar ist, dass die betroffene Person einer gegen Art 3 EMRK verstoßenden Misshandlung unterworfen werden wird. III. Die Beteiligung an einer Entführung durch die CIA begründet eine Verantwortung des betroffenen Konventionsstaates für die durch die Verbringung ins Ausland und die dort erfolgte Anhaltung verursachte Verletzung von Art 5 EMRK. IV. Es verstößt gegen Art 13 EMRK, wenn in einem Verfahren gegen die an einer Entführung beteiligten Mitarbeiter der CIA wichtige Informationen wegen ihrer Klassifizierung als Staatsgeheimnis nicht verwendet werden können und die Behörden keine Auslieferungsanträge gegen die Verantwortlichen stellen.
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Entscheidungsdatum: 23.02.2016
Aufbereitet am: 22.04.2016
1259
Verweigerung von Asyl für einen ehemaligen hochrangigen afghanischen Offizier wegen Vorliegens eines Ausschlussgrundes nach Art 1 F GFK
Leitsätze
I. Bei der Ausweisung eines Fremden sind Beziehungen zu erwachsenen Kindern nur dann als Familienleben iSv Art 8 EMRK zu berücksichtigen, wenn zusätzliche Abhängigkeiten bestehen, die über die gewöhnlichen emotionalen Bindungen hinausgehen. II. Ein Fall, der eine behauptete Verletzung des Rechts auf Achtung des Familienlebens durch die Ausweisung eines Fremden betrifft, dem nie ein Aufenthaltstitel gewährt wurde, ist in Hinblick auf eine mögliche Verletzung einer positiven Verpflichtung zu prüfen. III. Das öffentliche Interesse, dem die Anwendung des Ausschlussgrundes des Art 1 Abschnitt F GFK dient, wiegt bei der Interessenabwägung hinsichtlich einer Ausweisung sehr schwer. IV. Ist es einem Fremden möglich, ein Familienleben mit seinen Angehörigen in einem Drittstaat zu führen, so verstößt die Ausweisung durch den Aufenthaltsstaat nicht gegen Art 8 EMRK.
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Entscheidungsdatum: 30.06.2015
Aufbereitet am: 20.04.2016
1258
Mit Großeltern ist kein Familienverfahren iSd § 34 AsylG 2005 zu führen
Leitsätze
I. Mangels Durchführung eines Familienverfahrens mit der nachgereisten Familie des minderjährigen Beschwerdeführers wird dieser durch die Abweisung des Asylantrags im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt. II. Großeltern sind kein Elternteil iSd § 2 Abs 1 Z 22 AsylG 2005, weshalb auch kein Familienverfahren iSd § 34 AsylG 2005 durchzuführen ist.
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Entscheidungsdatum: 10.12.2015
Aufbereitet am: 19.04.2016
1257
Ersatz der Kosten für den Vollzug der Schubhaft außerhalb des Burgenlandes
Leitsätze
I. Wird die Schubhaft in einem gerichtlichen Gefangenenhaus oder im Haftraum einer anderen Bezirksverwaltungs- oder Bundespolizeibehörde vollzogen, so hat die Behörde gemäß § 67 Abs 6 FrG die dadurch entstehenden Kosten im vollen Umfang zu ersetzen. II. Sieht die anzuwendende Vorschrift des öffentlichen Rechts dem Grunde nach eine Verjährung nicht vor, so ist eine analoge Anwendung der Verjährungsvorschriften des ABGB unzulässig.
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Entscheidungsdatum: 10.12.2015
Aufbereitet am: 18.04.2016
1256
Ausweisung eines im Alter von acht Jahren nach Deutschland zugewanderten Bosniers wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
Leitsätze
I. Die Mitgliedstaaten sind befugt, zur Wahrung der öffentlichen Ordnung straffällig gewordene Fremde auszuweisen. Die Staaten haben insbesondere ein legitimes Interesse daran, den Drogenhandel zu bekämpfen. II. Die Beziehungen zwischen einem erwachsenen Fremden und seinen Eltern und Geschwistern sind nur dann als Familienleben iSv Art 8 EMRK geschützt, wenn zusätzliche Elemente bestehen, die über die gewöhnlichen emotionalen Bindungen hinausgehen. III. Einem in Deutschland geborenen Fremden, der seine ersten acht Lebensjahre in Bosnien-Herzegowina verbracht hat und die bosnische Sprache beherrscht, ist die Reintegration in diesem Land nicht unmöglich. IV. Im vorliegenden Fall begründet die Ausweisung des Beschwerdeführers, der wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt wurde, sich in Deutschland nie integriert hat und weiterhin Bindungen zu seinem Herkunftsland hat, keinen unverhältnismäßigen Eingriff in sein Recht auf Achtung des Privatlebens.
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Entscheidungsdatum: 24.03.2015
Aufbereitet am: 14.04.2016
1255
Ausweisung eines wegen Mordes verurteilten Algeriers, der Rache der Familie seines Opfers fürchtet
Leitsätze
I. Es ist grundsätzlich Sache der eine drohende Verletzung von Art 3 EMRK im Fall ihrer Abschiebung behauptenden Person, ihre Befürchtung mit Beweisen zu untermauern. II. Die Gefahr einer gegen Art 3 EMRK verstoßenden Behandlung kann auch von privaten Akteuren ausgehen. In diesem Fall muss gezeigt werden, dass die staatlichen Behörden nicht in der Lage oder nicht gewillt sind, Schutz zu bieten. III. Befürchtet eine Person im Fall ihrer Rückkehr in ihr Heimatland private Verfolgung durch die Angehörigen des Opfers eines von ihr begangenen Mordes, so verstößt die Abschiebung nicht gegen die EMRK, wenn sie in einem anderen Teil des Landes Zuflucht finden kann und ihr dies zumutbar ist.
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Entscheidungsdatum: 01.09.2015
Aufbereitet am: 13.04.2016
1254
Auslieferung eines an psychischen Problemen leidenden Terrorverdächtigen in die USA aufgrund diplomatischer Zusicherungen zulässig
Leitsätze
Werden nach einem Urteil des EGMR, in dem dieser eine Auslieferung wegen der psychischen Erkrankung des Beschwerdeführers und der drohenden Haftbedingungen in einem Hochsicherheitsgefängnis für unvereinbar mit Art 3 EMRK erklärt, diplomatische Zusicherungen eingeholt, mit denen die angemessene Unterbringung und medizinische Behandlung garantiert wird, so ist nicht länger von einer relevanten Gefahr iSv Art 3 EMRK auszugehen.
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Entscheidungsdatum: 06.01.2015
Aufbereitet am: 12.04.2016
1253
Ahmadis in Pakistan
Leitsätze
Die bloße Zugehörigkeit einer Person zur Glaubensgemeinschaft der Ahmadi führt nicht schon für sich allein und gleichsam automatisch zu einer asylrelevanten Verfolgung. Es muss geprüft werden, ob die betreffende Person nach ihrer Rückkehr religiöse Betätigungen vornehmen wird, die sie der tatsächlichen Gefahr einer Verfolgung aussetzen würden, oder sie bei einer Rückkehr ausschließlich deshalb auf die Ausübung ihres Glaubens nach ihren inneren Wertvorstellungen verzichten würde, um einer Verfolgung von erheblicher Intensität zu entgehen.
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Entscheidungsdatum: 15.12.2015
Aufbereitet am: 11.04.2016
1252
Keine konkreten Ermittlungen zur Versorgungslage besonders schutzwürdiger vulnerabler Personen in Ungarn
Leitsätze
Es ist in Fällen, in denen die Versorgungslage von Asylwerbern notorisch unsicher ist, für besonders schutzbedürftige, "vulnerable" Personen eine individuelle Versorgungszusage einzuholen.
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Entscheidungsdatum: 10.12.2015
Aufbereitet am: 08.04.2016
1251
Mangelhafte Prüfung des UNRWA-Schutzes - schwerer Verfahrensfehler
Leitsätze
Berichtet die Beschwerdeführerin über die Problematik der (teilweisen) Zerstörung eines Flüchtlingslagers, im Zuge der auch das Haus ihrer Familie ausgebrannt ist, sowie über die allgemeine Benachteiligung von Palästinensern in Syrien, so liegt die Möglichkeit einer UNRWA-Registrierung der Beschwerdeführerin nahe. Das BFA kann sich in solch einem Fall nicht allein auf die vorgelegten Unterlagen stützen, sondern die Behörde hat weitere Ermittlungen hinsichtlich einer UNRWA-Registrierung zu tätigen.
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Entscheidungsdatum: 18.11.2015
Aufbereitet am: 07.04.2016
1250
Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß Art 47 Abs 2 GRC
Leitsätze
Der Beschwerdeführer wird im Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung verletzt, wenn bei der Abweisung des Asylantrags der Sachverhalt hinsichtlich der Glaubwürdigkeit des Fluchtvorbringens nicht hinreichend geklärt ist.
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Entscheidungsdatum: 19.11.2015
Aufbereitet am: 06.04.2016
1249
Sozialpolitisches Engagement als Mitglied einer Oppositionspartei in Kamerun
Leitsätze
Ist ein Kameruner der Oppositionspartei SDF zugehörig und aufgrund seines sozialpolitischen Engagements in das Blickfeld der RDPC geraten, so kann unter Berücksichtigung der aktuellen Länderfeststellungen im Fall einer Rückkehr nach Kamerun nicht mit erforderlicher Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Beschwerdeführer Verfolgungshandlungen maßgeblicher Intensität zu befürchten hätte.
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Entscheidungsdatum: 17.11.2015
Aufbereitet am: 05.04.2016
1248
Bedrohung von medizinischem Personal von NGOs in Pakistan
Leitsätze
Medizinisches Personal von NGOs ist in Pakistan mitunter Bedrohungen ausgesetzt, die den Charakter politischer Verfolgung mit religiösen Komponenten haben.
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Entscheidungsdatum: 24.11.2015
Aufbereitet am: 04.04.2016