Leitsätze
898
Zwangsverheiratung kann an ein oder mehrere asylrelevante Merkmale anknüpfen
Leitsätze
Zwangsverheiratungen als geschlechtsspezifische Verfolgung können an ein oder mehrere asylrelevante Merkmale anknüpfen. So könnte dabei etwa der GFK-Grund "Religion" zum Tragen kommen bzw ist die Geschlechtszugehörigkeit nach der VwGH-Rsp auch vom Begriff der "bestimmten sozialen Gruppe" umfasst.
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Entscheidungsdatum: 11.09.2013
Aufbereitet am: 18.03.2014
897
Für die Aufhebung des faktischen Abschiebeschutzes müssen sämtliche Voraussetzungen mit der erforderlichen Sicherheit vorliegen
Leitsätze
Da im gegenständlichen Fall keine leicht nachvollziehbare Ausweisungsentscheidung in einem Asylverfahren ergangen ist, wäre angesichts der Tragweite der Entscheidung zur Sicherung der Nachvollziehbarkeit der Aufhebung des faktischen Abschiebeschutzes die Beischaffung des diesbezüglichen Fremdenaktes oder zumindest der Anschluss des vollständigen (Berufungs-)Bescheides bezüglich der Rückkehrentscheidung mit einem Einreiseverbot einschließlich des Zustellnachweises und einer Rechtskraftbestätigung erforderlich gewesen.
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Entscheidungsdatum: 11.09.2013
Aufbereitet am: 17.03.2014
896
Feststellung der aserbaidschanischen Staatsbürgerschaft unter Berufung auf "Amtswissen"
Leitsätze
Bei einem in Berg-Karabach geborenen Beschwerdeführer ist nicht zwingend von einer aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit auszugehen.
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Entscheidungsdatum: 07.07.2013
Aufbereitet am: 16.03.2014
895
Verfolgung von Mitgliedern der "Mouvement de Libération du Congo" im Kongo
Leitsätze
I. Personen, die in den Kongo abgeschoben werden, werden bei ihrer Ankunft automatisch befragt. Sollten sie aus politischen, militärischen oder ethnischen Gründen in Opposition zum herrschenden Regime stehen, laufen sie Gefahr, inhaftiert und in der Haft misshandelt zu werden. II. Für Mitglieder der "Mouvement de Libération du Congo" besteht weiterhin die Gefahr einer gegen Art 3 EMRK verstoßenden Behandlung im Fall ihrer Abschiebung in den Kongo.
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Entscheidungsdatum: 13.11.2013
Aufbereitet am: 11.03.2014
894
Homosexualität in Armenien
Leitsätze
Die Beeinträchtigungen Homosexueller in Armenien, welche sich aus den Länderberichten ergeben, erreichen nicht die erforderliche Intensität zur Gewährung von Asyl in Österreich.
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Entscheidungsdatum: 27.11.2013
Aufbereitet am: 10.03.2014
893
Gefahr der Misshandlung eines führenden Mitglieds einer islamistischen Organisation in Tadschikistan
Leitsätze
I. Das Verhalten der von einer Auslieferung bedrohten Person, wie gefährlich oder unerwünscht es auch sein mag, spielt für den von Art 3 EMRK gewährten Schutz keine Rolle. Art 3 EMRK erlaubt keine Abwägung des Risikos, das der Person im Fall ihrer Abschiebung bzw Auslieferung droht und der Gefahr, die ihre Anwesenheit für die Gemeinschaft darstellen mag, wenn sie im Land bleibt. II. Bei der Einschätzung einer Misshandlungsgefahr im Fall der Auslieferung oder Abschiebung ist es nicht Sache der Behörde, nach Ungereimtheiten in der Schilderung der betroffenen Person zu suchen, sondern zu prüfen, ob ihre Befürchtungen objektiv gerechtfertigt sind. III. Es besteht für den Beschwerdeführer als führendes Mitglied der als terroristisch eingestuften und verbotenen Organisation "Islamische Bewegung Usbekistans" die Gefahr einer gegen Art 3 EMRK verstoßenden Behandlung im Fall seiner Auslieferung an Tadschikistan.
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Entscheidungsdatum: 17.04.2013
Aufbereitet am: 09.03.2014
892
Keine generelle Gefahr der Misshandlung von einer Straftat verdächtigten Personen im Fall ihrer Auslieferung an Weißrussland
Leitsätze
I. Diplomatische Zusicherungen reichen für sich alleine nicht aus, um angemessenen Schutz vor der Gefahr einer Misshandlung zu bieten. Der ersuchte Staat ist verpflichtet zu prüfen, ob ihre praktische Anwendung ausreichenden Schutz bietet. II. Die allgemeine Menschenrechtslage in Weißrussland steht Auslieferungen an dieses Land nicht generell entgegen. III. Es besteht für Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in Weißrussland keine allgemeine Gefahr einer Misshandlung.
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Entscheidungsdatum: 22.05.2013
Aufbereitet am: 03.03.2014
891
Anhaltung eines minderjährigen Asylwerbers gemeinsam mit Erwachsenen
Leitsätze
I. Bei der Verhängung von Schubhaft muss die besondere Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge berücksichtigt werden. II. Die Anhaltung eines unbegleiteten Minderjährigen in Schubhaft verletzt das Recht auf persönliche Freiheit, wenn die Behörde entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht geprüft hat, ob der Zweck der Anhaltung auch durch gelindere Mittel erreichbar wäre.
Entscheidungsdatum: 23.10.2013
Aufbereitet am: 02.03.2014
890
Die Nichtanwendbarkeit der RückführungsRL auf Asylbewerber und die Zulässigkeit einer Ausweisungshaft
Leitsätze
I. Aus der Zusammenschau der VerfahrensRL 2005/85/EGG mit der AufnahmeRL 2003/9/EG ergibt sich, dass ein Asylbewerber das Recht hat, sich im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats zumindest bis zur Ablehnung seines Antrags in erster Instanz aufzuhalten, und somit nicht als illegal aufhältig im Sinne der RückführungsRL 2008/115/EG angesehen werden kann. II. Die RückführungsRL 2008/115/EG ist zumindest bis zur erstinstanzlichen Entscheidung auf Asylbewerber nicht anwendbar.
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Entscheidungsdatum: 29.05.2013
Aufbereitet am: 27.02.2014
889
Gefahr der Verfolgung eines ehemaligen Geheimdienstmitarbeiters im Iran
Leitsätze
I. Trotz der Besorgnis erregenden Berichte über die Menschenrechtslage im Iran ist diese nicht so gravierend, dass jede Abschiebung in dieses Land eine Verletzung der EMRK begründen würde. II. Für ehemalige Mitarbeiter des iranischen Geheimdienstes, die ihre weitere Mitarbeit verweigert haben, besteht die Gefahr einer Verfolgung im Fall ihrer Abschiebung in den Iran. III. Für Personen, die in den Iran abgeschoben werden, besteht ein hohes Risiko, bei der Ankunft am Flughafen die Aufmerksamkeit der Behörden zu erregen und für das unbefugte Verlassen des Landes bestraft zu werden.
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Entscheidungsdatum: 09.10.2013
Aufbereitet am: 26.02.2014
888
Unzureichende Bemühungen der Behörden um Reisedokumente für einen Staatenlosen während 20 Monate dauernder Schubhaft
Leitsätze
I. Eine Freiheitsentziehung kann nur solange rechtmäßig nach Art 5 Abs 1 lit f EMRK sein, als ein Ausweisungs- bzw Auslieferungsverfahren im Gange ist und mit der gebotenen Sorgfalt vorangetrieben wird. II. Soll eine staatenlose Person ausgewiesen werden und können vom mutmaßlichen Herkunftsstaat keine Reisedokumente erlangt werde, müssen sich die Behörden bemühen, einen anderen aufnahmewilligen Staat zu finden. Andernfalls kann die Haft nicht auf Art 5 Abs 1 lit f EMRK gestützt werden. III. Art 5 Abs 1 lit f EMRK sieht keine maximale Dauer der Freiheitsentziehung vor. Ob die Dauer der Haft sich auf ihre Rechtmäßigkeit auswirkt, ist daher nur anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. IV. Eine Ausweisung, die aus Gründen der nationalen Sicherheit erfolgt und wegen der damit begründeten Geheimhaltung ihrer eigentlichen Gründe von der betroffenen Person nicht wirksam angefochten werden kann, ist nicht "gesetzlich vorgesehen" iSv Art 8 EMRK und begründet daher eine Verletzung dieser Bestimmung.
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Entscheidungsdatum: 11.02.2013
Aufbereitet am: 25.02.2014
887
Verantwortlichkeit Russlands für die Verschleppung eines Flüchtlings nach Usbekistan
Leitsätze
I. Ist der einer Beschwerde zugrunde liegende Sachverhalt umstritten, so muss der Beschwerdeführer nicht in jedem Fall den vollen Beweis für seine Behauptungen erbringen. Unter bestimmten Umständen, wenn die umstrittenen Ereignisse zur Gänze oder zu einem großen Teil ausschließlich im Wissen der Behörden liegen, kann die Beweislast bei diesen liegen und sie müssen eine zufriedenstellende und überzeugende Erklärung liefern. II. Wurde eine Person entführt und auf dem Luftweg in ein anderes Land gebracht, so gilt die Vermutung, dass die Behörden des Aufenthaltsstaates daran aktiv oder passiv beteiligt waren. III. Für Personen, denen die Mitgliedschaft in terroristischen islamistischen Organisationen vorgeworfen wird, besteht in Usbekistan die Gefahr, einer gegen Art 3 EMRK verstoßenden Behandlung unterworfen zu werden. IV. Die Behörden sind verpflichtet, operative Maßnahmen zu ergreifen, um eine gefährdete Person davor zu schützen, in ein Land verschleppt zu werden, in dem ihr Misshandlung droht, wenn sie von dieser Gefahr wissen. V. Wird eine Person entführt und in ein anderes Land verschleppt, müssen die Behörden eine effektive Untersuchung des Vorfalls durchführen. VI. Das Versäumnis, einer Empfehlung des EGMR nach Art 39 seiner Verfahrensordnung zu entsprechen, begründet eine Verletzung von Art 34 EMRK.
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Entscheidungsdatum: 06.11.2013
Aufbereitet am: 24.02.2014
886
Drohende Auslieferung eines mutmaßlichen Islamisten nach Tadschikistan
Leitsätze
I. Auch wenn die allgemeine Menschenrechtslage in Tadschikistan Anlass zur Besorgnis gibt, steht sie Auslieferungen in dieses Land nicht generell entgegen. II. Mitgliedern oder Unterstützern der islamistischen Organisation Hizb ut-Tahrir droht im Fall ihrer Auslieferung nach Tadschikistan eine gegen Art 3 EMRK verstoßende Behandlung. III. Diplomatische Zusicherungen sind für sich alleine nicht ausreichend, um angemessenen Schutz vor der Gefahr einer Misshandlung zu bieten, wenn verlässliche Quellen von offenkundig gegen die Grundsätze der EMRK verstoßenden Praktiken berichten, die von den Behörden angewendet oder toleriert werden.
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Entscheidungsdatum: 19.06.2013
Aufbereitet am: 23.02.2014
885
Überstellung einer psychisch kranken Person nach Italien
Leitsätze
I. Ein ausgewiesener Fremder kann sich grundsätzlich nicht auf ein Recht berufen, im Land zu bleiben, um weiterhin in den Genuss medizinischer, sozialer oder sonstiger Unterstützung zu kommen. II. Die Aufnahmebedingungen in Italien stehen auch der Überstellung psychisch kranker Personen nicht entgegen.
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Entscheidungsdatum: 17.06.2013
Aufbereitet am: 20.02.2014
884
Drohende Misshandlung in Marokko wegen Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Organisation
Leitsätze
Für Personen, denen die Beteiligung an Terrorismus vorgeworfen wird, besteht in Marokko die reale Gefahr, einer gegen Art 3 EMRK verstoßenden Behandlung unterworfen zu werden.
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Entscheidungsdatum: 29.05.2013
Aufbereitet am: 19.02.2014
883
Verantwortlichkeit Russlands für die Entführung und Verschleppung eines Flüchtlings nach Tadschikistan
Leitsätze
I. Die Behörden dürfen sich in einem Auslieferungsverfahren nicht auf diplomatische Zusagen des ersuchenden Staates verlassen, sondern müssen prüfen, ob deren praktische Umsetzung ausreichenden Schutz bietet. II. Für Personen, denen die Mitgliedschaft in terroristischen islamistischen Organisationen vorgeworfen wird, besteht in Tadschikistan die Gefahr, von der Polizei misshandelt zu werden. III. Die Behörden sind verpflichtet, operative Maßnahmen zu ergreifen, um eine gefährdete Person davor zu schützen, in ein Land verschleppt zu werden, in dem ihr Misshandlung droht, wenn sie von dieser Gefahr wissen. IV. Wird eine Person entführt und in ein anderes Land verschleppt, müssen die Behörden eine effektive Untersuchung des Vorfalls durchführen. V. Wird eine Person entführt und auf dem Luftweg in ein anderes Land gebracht, so gilt die Vermutung, dass die Behörden des Aufenthaltsstaates daran aktiv oder passiv beteiligt sind. VI. Russland ist nach Art 46 EMRK verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft die Entführung von Personen auf seinem Staatsgebiet und deren extralegale Verbringung in andere Staaten zu verhindern.
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Entscheidungsdatum: 24.04.2013
Aufbereitet am: 18.02.2014
882
Gefahr der Verfolgung eines Mitglieds der Ahmadiyya in Pakistan
Leitsätze
I. Behauptet ein Beschwerdeführer, Mitglied einer Gruppe zu sein, die einer systematischen Praxis der Verfolgung ausgesetzt ist, greift der Schutz nach Art 3 EMRK bereits dann, wenn er nachweist, dass stichhaltige Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Verfolgungspraxis tatsächlich besteht und er Mitglied dieser Gruppe ist. II. Für Mitglieder der Ahmadiyya besteht in Pakistan generell eine erhöhte Verfolgungsgefahr. Die bloße Mitgliedschaft reicht jedoch nicht aus, um in den Genuss des Schutzes von Art 3 EMRK zu kommen. Eine Abschiebung nach Pakistan würde jedoch gegen diese Bestimmung verstoßen, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass sie des Proselytismus beschuldigt wird oder aus anderen Gründen in das Visier der pakistanischen Behörden geraten ist.
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Entscheidungsdatum: 18.12.2013
Aufbereitet am: 17.02.2014
881
Festnahme eines Asylwerbers, der sich freiwillig an die Behörden gewandt hatte
Leitsätze
I. Polizeistationen sind keine angemessenen Einrichtungen für die Anhaltung von Asylwerbern. II. Die Anhaltung eines Asylwerbers, der sich aus eigenen Stücken an die Behörden wendet, ist nur unter außergewöhnlichen Umständen rechtmäßig iSv Art 5 Abs 1 lit f EMRK. Solche Umstände liegen beispielsweise dann vor, wenn der Asylwerber keine Identitätsdokumente besitzt, keinen Wohnsitz hat und sowohl seine Identität als auch die Umstände seiner Einreise geklärt werden müssen.
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Entscheidungsdatum: 31.07.2013
Aufbereitet am: 16.02.2014
880
Über Spekulationen sowie persönliche Meinungen und Wertungen
Leitsätze
I. Erwägungen des BAA, welche nicht mit den Gesetzen der Logik und dem allgemeinen Erfahrungsgut in Einklang stehen, stellen eine unschlüssige Beweiswürdigung dar. II. Ein Lächeln von Seiten des Beschwerdeführers im Zuge der Einvernahme ist nicht zwingend als ein Zeichen von Fröhlichkeit zu werten.
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Entscheidungsdatum: 29.10.2013
Aufbereitet am: 04.02.2014
879
Positive Verpflichtung der Behörden, sich um die Wiedervereinigung einer ausgewiesenen Mutter mit ihrem Kind zu bemühen
Leitsätze
I. Das Recht auf Achtung des Familienlebens verpflichtet die Staaten dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um die Wiedervereinigung eines Kindes mit seinen Eltern zu gewährleisten. II. Solche Maßnahmen müssen rasch ergriffen werden, damit nicht durch den Ablauf der Zeit vollendete Tatsachen geschaffen werden. III. Kommt es zu einer Trennung eines Kindes von seiner Mutter, müssen die Behörden sich im Interesse des Kindes aktiv um eine rasche Lösung bemühen, um eine Wiedervereinigung herbeizuführen.
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Entscheidungsdatum: 29.07.2013
Aufbereitet am: 03.02.2014