Leitsätze
1371
Zurückweisung der Verhaltensbeschwerde eines iranischen Asylwerbers wegen unzureichender Grundversorgung
Leitsätze
I. Die Zurückweisung der Verhaltensbeschwerde eines iranischen Asylwerbers wegen unzureichender Grundversorgung stellt keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte dar. II. Eine einfachgesetzliche Grundlage, die gemäß Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG die Zuständigkeit des LVwG Wien zur Entscheidung über die eingebrachte Verhaltensbeschwerde begründen würde, liegt nicht vor. III. Auch im Fall von nicht oder nicht im begehrten Ausmaß gewährten, von der Aufnahme-RL garantierten Grundversorgungsleistungen, besteht die Verpflichtung zur bescheidmäßigen Erledigung eines diesbezüglichen Antrags; somit ist der unionsrechtlich gebotene Rechtsschutz gewährleistet.
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Entscheidungsdatum: 15.10.2016
Aufbereitet am: 14.12.2016
1370
Keine drohende Genitalverstümmelung in Guinea im Fall der Rückkehr einer inzwischen erwachsenen Frau
Leitsätze
I. Eine erwachsene Frau gegen ihren Willen oder ein Mädchen einer Genitalverstümmelung zu unterziehen, stellt eine gegen Art 3 EMRK verstoßende Behandlung dar. II. Auch eine von Privaten ausgehende Misshandlungsgefahr ist im Hinblick auf das Refoulementverbot des Art 3 EMRK relevant, wenn die staatlichen Behörden keinen ausreichenden Schutz bieten. III. Eine erwachsene Frau, die eine progressive Erziehung genossen hat und wie auch ihre Mutter, zu der sie als einziger Verwandter im Herkunftsstaat noch Kontakt hat, eine Genitalverstümmelung ablehnt, gehört nicht zur besonders verletzlichen Gruppe junger Mädchen, denen in Guinea eine Genitalverstümmelung droht.
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Entscheidungsdatum: 19.01.2016
Aufbereitet am: 13.12.2016
1369
Abweisung von Folgeanträgen nach Verfahren, in dem neue Dokumente über drohende Verfolgung im Zuge privater Blutrache in Tschetschenien wegen eines Neuerungsverbots nicht geprüft wurden
Leitsätze
I. Neue Beweismittel, die einem Asylwerber während seines ersten Asylverfahrens noch nicht zur Verfügung standen, dürfen im Zuge des Verfahrens über einen Folgeantrag nicht durch ein Neuerungsverbot ausgeschlossen werden. II. Eine Ausweisung aufgrund eines Verfahrens, in dem wesentliche Beweise über eine drohende Misshandlung im Herkunftsland nicht berücksichtigt wurden, verstößt als solche gegen Art 3 EMRK.
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Entscheidungsdatum: 19.01.2016
Aufbereitet am: 12.12.2016
1368
Einreiseanträge und Wahrscheinlichkeitsbeurteilungen
Leitsätze
I. Mit dem Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz wurde in § 9 Abs 3 FPG 2005 für Fremde (ohne Unterschied) die Möglichkeit geschaffen, gegen ablehnende Entscheidungen der österreichischen Vertretungsbehörden in Visaangelegenheiten Beschwerde an das BVwG zu erheben; dies gilt auch für die Ablehnung eines Einreisetitels nach § 35 AsylG 2005. II. Das BVwG hätte sich nicht auf die negative Wahrscheinlichkeitsbeurteilung seitens des BFA zurückziehen dürfen. Vielmehr wäre es gehalten gewesen, inhaltlich auf die in der Beschwerde aufgestellten Behauptungen über die Eheschließung der Fremden einzugehen und davon ausgehend selbst eine Einschätzung über die Wahrscheinlichkeit der Gewährung desselben Schutzes wie der Bezugsperson vorzunehmen.
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Entscheidungsdatum: 30.06.2016
Aufbereitet am: 09.12.2016
1367
Pflicht des Verwaltungsgerichts zur Entscheidung in der Sache selbst, unzulässige Zurückverweisung
Leitsätze
I. In § 28 VwGVG 2014 ist ein prinzipieller Vorrang der meritorischen Entscheidungspflicht der Verwaltungsgerichte normiert, weswegen die in § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG vorgesehene Möglichkeit der Kassation eines verwaltungsbehördlichen Bescheides streng auf ihren gesetzlich zugewiesenen Raum zu beschränken ist. II. Von der Möglichkeit der Zurückverweisung kann nur bei krassen bzw besonders gravierenden Ermittlungslücken Gebrauch gemacht werden.
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Entscheidungsdatum: 06.07.2016
Aufbereitet am: 08.12.2016
1366
Zur fehlenden Unterfertigung durch den Entscheidungsbefugten
Leitsätze
I. Das Fehlen der Unterfertigung durch den Genehmigungsberechtigten bzw das Fehlen der Amtssignatur belastet den von der Behörde ausgestellten Mandatsbescheid mit einem Fehler. II. Die fehlende Unterschrift des Genehmigenden bzw die Amtssignatur macht die gegenständliche Erledigung zu einem "Nicht-Bescheid" bzw einem rechtlichen Nullum. Die darauf gestützte Anhaltung in Schubhaft erfolgt sohin ohne gültige Rechtsgrundlage.
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Entscheidungsdatum: 31.05.2016
Aufbereitet am: 07.12.2016
1365
Selbstmordgefahr begründet grundsätzlich kein Bleiberecht
Leitsätze
I. Kein Fremder hat das Recht, in einem fremden Aufenthaltsstaat zu verbleiben, bloß um dort medizinisch behandelt zu werden, und zwar selbst dann nicht, wenn er an einer schweren Krankheit leidet oder selbstmordgefährdet ist. II. Dass die Behandlung im Zielland nicht gleichwertig, schwerer zugänglich oder kostenintensiver ist, ist unerheblich, solange es grundsätzlich Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat bzw in einem bestimmten Teil des Zielstaates gibt. III. Die privaten und familiären Interessen des Beschwerdeführers an einem Verbleib im Bundesgebiet haben im vorliegenden Fall nur sehr geringes Gewicht und treten gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung der die Einreise und den Aufenthalt von Fremden regelnden Bestimmungen aus Sicht des Schutzes der öffentlichen Ordnung in den Hintergrund.
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Entscheidungsdatum: 01.08.2016
Aufbereitet am: 06.12.2016
1364
Kein Anspruch auf Verfahrenshilfe bei Verfügbarkeit ausreichender Komplementärmechanismen
Leitsätze
Hat eine Partei in einem Verfahren vor dem VwG einen Rechtsanspruch auf Vertretung durch einen Rechtsberater (§ 52 Abs 1 BFA-VG), dann besteht kein Anspruch auf einen Verfahrenshilfeverteidiger.
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Entscheidungsdatum: 26.04.2016
Aufbereitet am: 05.12.2016
1363
Kausalzusammenhang "Identitätsverschleierung" und tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung
Leitsätze
I. Nach § 46a FPG ist der Ausstellung einer Karte für Geduldete keine Feststellung über die tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung vorgeschaltet. Liegen die Voraussetzungen des § 46a Abs 1 Z 3 FPG vor, ist die Karte gemäß Abs 4 von Amts wegen oder auf Antrag auszustellen. II. Es muss eine kausale Verknüpfung zwischen den in § 46a Abs 3 FPG angeführten Handlungen bzw Unterlassungen mit den Gründen für die Unmöglichkeit der Abschiebung bestehen. Die Verschleierung der Identität steht der Duldung nur dann entgegen, wenn deshalb die Unmöglichkeit der Abschiebung bewirkt wird.
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Entscheidungsdatum: 30.06.2016
Aufbereitet am: 02.12.2016
1362
Eine rechtskräftige Verurteilung wegen Suchtmittelhandels stellt keinen Aberkennungsgrund des subsidiären Schutzstatus dar
Leitsätze
I. Eine rechtskräftige Verurteilung nach § 27 SMG wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften rechtfertigt allein nicht die Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten. II. Bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen besteht somit nach wie vor ein Anspruch auf Verlängerung der befristeten Aufenthaltsberechtigung.
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Entscheidungsdatum: 25.08.2016
Aufbereitet am: 01.12.2016
1361
Soziale Diskriminierungen, Belästigungen und Gewalt gegen Sikhs in Afghanistan
Leitsätze
Die aktuellen Länderberichte bejahen soziale Diskriminierungen, Belästigungen und Gewalt gegen Sikhs in Afghanistan. Aufgrund der vorgebrachten religiös motivierten Übergriffe fallen die Beschwerdeführerin und ihre Familie als Angehörige einer religiösen Minderheit in eine von UNHCR angeführte Risikogruppe.
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Entscheidungsdatum: 20.06.2016
Aufbereitet am: 30.11.2016
1360
Erfordernis einer positiven Zukunftsprognose im Verfahren zur Aufhebung eines Aufenthaltsverbots
Leitsätze
I. Ein Antrag auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes kann nur dann zum Erfolg führen, wenn sich seit der Erlassung der Maßnahme die dafür maßgeblichen Umstände zugunsten des Fremden geändert haben. II. Im Rahmen der Entscheidung über einen solchen Antrag ist auch auf die nach der Verhängung der Maßnahme eingetretenen und gegen die Aufhebung des Aufenthaltsverbotes sprechenden Umstände Bedacht zu nehmen. III. Mit der Entscheidung über die Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes kann die Rechtmäßigkeit des Bescheides, mit dem das Aufenthaltsverbot erlassen worden ist, nicht mehr geprüft werden.
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Entscheidungsdatum: 25.10.2016
Aufbereitet am: 30.11.2016
1359
Keine hinreichende individuelle Zusicherung der geeigneten und gemeinsamen Unterbringung in Italien
Leitsätze
I. Die Beschwerdeführer werden im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt, wenn kein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren geführt bzw der konkrete Sachverhalt außer Acht gelassen wird. II. Ein Schreiben der italienischen Behörden, welches weder die Angabe eines Datums noch persönliche Angaben zu den Beschwerdeführern enthält, kann nicht als individuelle Zusicherung in Bezug auf eine adäquate und gemeinsame Unterbringung gewertet werden.
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Entscheidungsdatum: 30.06.2016
Aufbereitet am: 29.11.2016
1358
RückführungsRL verbietet Freiheitsstrafe gegen Drittstaatsangehörige allein wegen illegaler Einreise
Leitsätze
Mitgliedstaaten dürfen eine Inhaftierung nicht allein aus dem Grund der illegalen Einreise vorsehen, weil dadurch das in der RückführungsRL vorgesehene Verfahren verzögert und die praktische Wirksamkeit der Richtlinie beeinträchtigt werden kann.
Entscheidungsdatum: 07.06.2016
Aufbereitet am: 28.11.2016
1357
Furcht vor der islamistischen Gruppe Boko Haram
Leitsätze
I. Die terroristische Gruppierung Boko Haram entfaltet ihre Aktivitäten im Norden bzw Nordosten Nigerias. Eine innerstaatliche Fluchtalternative ist grundsätzlich gegeben. II. Die nigerianische Regierung geht entschlossen gegen die Boko Haram vor und hat in letzter Zeit auch Erfolge verbucht. Zudem hat Nigeria massiv Einheiten von Sicherheitskräften und Ressourcen zur Bekämpfung der Islamisten in Bewegung gesetzt und daraus ist ersichtlich, dass die Problematik rund um die Gruppierung dem nigerianischen Staat bewusst ist und dieser auch Maßnahmen dagegen setzt.
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Entscheidungsdatum: 14.06.2016
Aufbereitet am: 25.11.2016
1356
Kein Anspruch auf Ausgleichszulage
Leitsätze
I. Kein Anspruch eines aus einem anderen Mitgliedstaat nach Österreich zugezogenen Pensionisten auf Ausgleichszulage, der über keine ausreichenden Existenzmittel verfügt. II. Solange eine Entscheidung über die Beendigung des rechtmäßigen Aufenthalts des Klägers in Österreich durch die dafür zuständige Behörde nicht vorliegt, hat der Kläger Anspruch auf Ausgleichszulage. III. Eine Anmeldebescheinigung bezieht sich nur auf das Aufenthaltsrecht und ihre (im Übrigen nur deklarativ wirkende) Ausstellung hat daher keine unmittelbare Auswirkung auf den Sozialleistungsanspruch.
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Entscheidungsdatum: 19.07.2016
Aufbereitet am: 24.11.2016
1355
Keine Ermittlungen hinsichtlich der Auswirkungen auf das Kindeswohl bei der Ausreise der Mutter
Leitsätze
Wird bei der Abweisung des Antrags einer Staatsangehörigen von Ghana auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, auf Zulassung der Inlandsantragstellung sowie auf Absehen vom Nachweis von Deutschkenntnissen die besondere Beziehung zwischen dem neugeborenen Kind und seiner Mutter nicht berücksichtigt, kommt es zur Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
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Entscheidungsdatum: 09.06.2016
Aufbereitet am: 23.11.2016
1354
Konversion vom schiitischen zum sunnitischen Glauben im Iran
Leitsätze
Im Iran kann es zu staatlichen Übergriffen von zum sunnitischen Glauben konvertierten Schiiten kommen. Eine hinreichende Gefährdung dieser ist jedenfalls nicht auszuschließen. Die mit der Konversion zum sunnitischen Glauben einhergehende Prophetenbeleidigung ist im Iran mit der Todesstrafe bedroht.
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Entscheidungsdatum: 19.05.2016
Aufbereitet am: 23.11.2016
1353
Gesetzmäßigkeit des § 9a Abs 4 und des § 21 Abs 9 FPG-DV idF BGBl II 143/2015
Leitsätze
I. § 76 Abs 2 FPG idF vor dem FrÄG 2015 ist verfassungskonform dahin zu interpretieren, dass er die Verhängung der Schubhaft nur gestattet, wenn deren Anordnung zur Sicherung des Verfahrens (insb weil sich die Partei dem Verfahren zu entziehen droht) "notwendig" ist. II. § 76 FPG bot also eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Erlassung einer Durchführungsverordnung iSd Art 18 Abs 2 B-VG für Tatbestände, deren Vorliegen nach den Denkgesetzen einen Schluss darauf zulassen, dass "Fluchtgefahr" iSd Umschreibung dieses Tatbestandes in § 76 FPG vorliegt. III. Angesichts dessen ist ohne Bedeutung, ob die Bundesministerin für Inneres auch intendierte, mit der Verordnung Art 2 lit n der Dublin III-VO umzusetzen.
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Entscheidungsdatum: 13.06.2016
Aufbereitet am: 22.11.2016
1352
Kein baubehördlicher Einstellungsauftrag bei der unzulässigen Änderung der Verwendung von Liegenschaften zum Zweck der Unterbringung
Leitsätze
I. Ein Baueinstellungsauftrag stellt einen konstitutiven Verwaltungsakt dar, für den die Sach- und Rechtslage zur Zeit seiner Erlassung maßgeblich ist. II. Nicht die unzulässige Änderung der Verwendung (Betreuungsstelle statt Hotel) rechtfertigt die Erlassung eines Baueinstellungsauftrages. Vielmehr ist ein Einstellungsauftrag nur hinsichtlich jener Baumaßnahmen zulässig, die zu einer solchen Änderung führen.
Entscheidungsdatum: 14.04.2016
Aufbereitet am: 21.11.2016